Zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zanderstraße reduziert


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In der Zanderstraße wurde auf einem größeren Teilabschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50 km/h reduziert. Die neue Regelung gilt ab der Kreuzung Neuendorfer-/ Caasmannstraße in Richtung Altstadt-Bahnhof bis rund 50 m hinter der Kreuzung Vereins-/ Klingenbergstraße. Aus Richtung Altstadt-Bahnhof kommend beginnt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h ca. 100 m vor der Kreuzung Vereins-/ Klingenbergstraße. Auf Grund von Unfallhäufungen vor der Kreuzung Zander-/ Vereins-/ Klingenbergstraße aus beiden Richtungen wurde diese Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung in der letzten Verkehrsunfallkommission der Stadt Brandenburg an der Havel beschlossen. Es wird um Beachtung der neuen Verkehrsorganisation in dem o. g. Bereich gebeten.

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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