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Startseite » Blog » Wohngeld-Plus-Gesetz ab 2023: Informationen für Wohngeldempfänger in Brandenburg an der Havel
Zum 01. Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Auch die Stadt Brandenburg an der Havel rechnet in diesem Zusammenhang mit deutlich mehr Haushalten, die einen Anspruch auf Wohngeld haben werden.
Dies resultiert sowohl aus einer grundsätzlichen Erhöhung des Wohngeldes durch eine Änderung der Wohngeldformel als auch aus der Berücksichtigung von folgenden pauschalen Zuschlägen bei der Berechnung:
Der Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit weist darauf hin, dass bei Wohngeldempfängern, die bereits einen Bewilligungsbescheid über den 31.12.2022 also bis mindestens 31.01.2023 haben, eine automatische Anpassung der Bescheide nach neuem Recht im Jahr 2023 erfolgt. Es muss dementsprechend von den Leistungsempfängern hier nichts getan werden.
Die Neubescheidung der sogenannten Bestandsfälle soll durch das Land Brandenburg im Laufe des Monats Januar 2023 erfolgen. Differenzbeträge werden nachgezahlt.
Neue Weiterleistungsanträge können dann zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraumes gestellt werden.
Haushalte, die bisher noch kein Wohngeld erhalten haben oder deren Wohngeld zum 31.12.2022 auslaufen wird, stellen im Januar einen sogenannten Neuantrag zu dem ab Januar 2023 geltenden Recht.
Die Antragsformulare können online ausgefüllt und per Email versendet werden. Links zum Portalserver des Landes Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel mit Bearbeitungshinweisen dazu. Hier finden Sie die passenden Unterlagen: www.stadt-brandenburg.de.
Antragsformulare können auch in Papierform bei Bedarf auf telefonische Anfrage oder der Link zum Formularserver bei Anfrage per Email auch gern an die jeweils angegebene Adresse versandt werden.
Um eine möglichst schnelle Abarbeitung der zu erwartenden Anträge zu gewährleisten, bietet der Bereich Wohngeld in der Wiener Straße 1 ab 02.01.2023 folgende Sprech- und Telefonzeiten an:
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr Offene Sprechzeit für persönliche Vorsprachen |
| 13:00 – 17:45 Uhr Telefonsprechstunde |
Donnerstag | 07:30 – 12:00 Uhr Offene Sprechzeit für persönliche Vorsprache |
| 13:00 – 14:45 Uhr Telefonsprechstunde |
Außerdem ist Montag bis Mittwoch zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr bzw. freitags bis 12:00 Uhr die Erreichbarkeit via E-Mail an wohngeld@stadt-brandenburg.de gegeben.
Für berufstätige Bürgerinnen und Bürger können dienstags Nachmittagstermine vereinbart werden
Quelle: Verwaltung
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