
Schienen wurden ihm zum Verhängnis
Schienen wurden ihm zum Verhängnis pixabay Am Mittwochabend informierte ein Zeuge die Leitstelle der Polizei über einen gestürzten Fahrradfahrer. Der Mann war in der Nähe
Startseite » Blog » Wildunfall was nun?
Wildunfall
Besonders der Herbst birgt die Gefahr eines Wildunfalls in sich. Zu dieser Jahreszeit findet ein gehäufter Wildwechsel statt, da sich die Tiere auf Nahrungssuche begeben. Das führt oft nicht nur zu einem einfachen Zusammenstoß mit einem Tier – es werden Statistiken zufolge mehr als 2.000 Personen bei einem Wildunfall verletzt. Deshalb sollten alle Autofahrer vermehrt auf Tiere am Straßenrand achten. Niemand kann jedoch erahnen, ob diese über die Straße laufen oder am Rand bleiben. Deshalb ist in diesen Fällen besondere Konzentration erforderlich. Doch was ist das richtige Verhalten, wenn es zu einem Zusammenstoß kam?
Erste Maßnahmen nach einem Wildunfall
Nach einem Wildunfall muss der beteiligte Autofahrer die gleichen Schritte unternehmen wie nach jedem anderen Unfall:
+ am Straßenrand anhalten, um weder sich selbst noch andere Verkehrsteilnehmer zu
gefährden
+ Warnblinker einschalten und das Warndreieck außerhalb geschlossener Ortschaften in
einem Abstand von 100 Metern aufstellen
+ die Polizei informieren
+ nicht auf der Straße laufen
Grundsätzlich gilt, dass niemand versuchen sollte, ein angefahrenes Tier zu behandeln. Wilde Tiere haben Angst vor Menschen und könnten bei einem Fluchtversuch den Menschen verletzen.
Aber: Auch das Tier kann sich zusätzlich verletzen, wenn es panisch wegrennt. Die Polizei
informiert in jedem Fall den zuständigen Jäger, der das Tier von seinem Leid erlöst.
Zudem gilt: Nach einem Unfall sitzt der Schock zwar tief, aber trotzdem sollte niemand den Unfallort verlassen. Bei einem Wildunfall gibt es zwar keine Fahrerflucht, es muss jedoch immer sichergestellt werden, dass dem Tier geholfen wird. Zugleich können nachfolgende Autofahrer in Gefahr geraten, wenn ein Tier auf der Straße liegt oder dieses im verletzten Zustand umherirrt.
Weitere Maßnahmen erforderlich
Sobald die Pflicht erfüllt wurde, dass die Polizei über den Wildunfall unterrichtet wurde, sollte die eigene Versicherung informiert werden. Immerhin übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug. Selbstverständlich kann bei einem Zusammenstoß mit einem größeren Tier das Auto so stark beschädigt worden sein, dass es nicht mehr fahrtüchtig ist. In diesen Fällen muss der Abschleppdienst bemüht werden. Sollte zusätzlich Flüssigkeit ausgetreten sein, muss darüber die Polizei ebenfalls unterrichtet werden. Diese informiert die Feuerwehr, damit diese die Straße säubert.
Lässt sich ein Wildunfall vermeiden?
Leider lässt sich nicht jeder Wildunfall vermeiden. Wer in der Dämmerung unterwegs ist, setzt sich einem größeren Risiko aus, dass ein Wildtier plötzlich die Fahrbahn kreuzt. Ein Zusammenstoß lässt sich deshalb nicht immer vermeiden. Experten empfehlen zum Beispiel zu hupen, um das Tier zu verscheuchen. Ferner soll immer das Fernlicht ausgeschaltet werden, da dieses unter anderem das Tier blendet und dieses danach ebenfalls panisch herumirrt. Zudem soll es Tiere geben, die auf das Licht zulaufen – ein Zusammenstoß ist in solch einem Fall noch wahrscheinlicher.
So traurig es ist, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt, so sehr kann dieser Experten zufolge das Leben des Autofahrers retten. Wenn ein Autofahrer alles unternimmt, um dem Tier auszuweichen, kann ein Folgeunfall passieren. Nicht selten fährt der Autofahrer bei einem Ausweichmanöver gegen einen Baum oder rutscht die Böschung hinunter. Beides führt in der Regel zu schwer verletzten Personen. Abgesehen hiervon kann bei solch einem Unfall nicht bewiesen werden, dass ein Tier involviert war. In solchen Fällen muss die Teilkaskoversicherung den Schaden nicht übernehmen.
Gibt es Schadensersatz für den Autofahrer?
Ein Autofahrer kann niemals Schadensersatz geltend machen, wenn er mit einem Wildtier
zusammenstieß. Das liegt daran, dass die Tiere nicht zum Besitz eines Jägers oder Försters zählen. Deshalb ist niemand dafür verantwortlich, wenn Tiere über die Straße laufen. Auf der anderen Seite könnte der Jäger vom Autofahrer Schadensersatz verlangen, falls dieser seinen oben erwähnten Pflichten nicht nachkam. Es ist zwar grundsätzlich möglich, einen Wildunfall auch nachträglich bei der Polizei zu melden.
Sollte jedoch in diesem Fall das Tier seinen Verletzungen erlegen sein, dann könnte der Jäger Schadensersatz verlangen. Dies aber nur dann, wenn das Tier nicht bereits kurz nach dem Unfall starb und somit die verspätete Meldung nicht der Grund für das Ableben darstellt. Lässt sich jedoch beweisen, dass das Tier bei einer sofortigen Meldung hätte gerettet werden können, dann kann Schadensersatz fällig werden.
Gibt es Bußgeld oder eine Strafe beim Wildunfall?
Ein Bußgeld wird bei einem Wildunfall nicht ausgesprochen, eine Strafe ebenfalls nicht. Allerdings gibt es auch diesbezüglich eine große Ausnahme:
+ viele Bundesländer haben eigene Jagdgesetze, die Vorschriften in Bezug auf einen
Wildunfall besitzen
+ ebenso kann das Tierschutzverein greifen
Wird über eines dieser beiden Gesetze festgestellt, dass das Tier unnötigem Leid ausgesetzt war, weil der Autofahrer den Unfall nicht rechtzeitig gemeldet hat, dann könnte dies als Tierquälerei gelten. In solch einem Fall kann eine Strafe von bis zu 5.000 Euro ausgesprochen werden.
Deshalb sollte ein Zusammenstoß mit einem Tier immer gemeldet werden, auch wenn das Tier weiterläuft. Es könnte sein, dass es nach ein paar Metern zusammensackt und Hilfe benötigt.
Eine Meldung an die Polizei ist verpflichtend! Von dieser Meldung profitiert zudem jeder
Autofahrer, da er somit einen Beweis gegenüber seiner Versicherung in der Hand hält.
Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH
Internet: www.bussgeld-info.de
Schienen wurden ihm zum Verhängnis pixabay Am Mittwochabend informierte ein Zeuge die Leitstelle der Polizei über einen gestürzten Fahrradfahrer. Der Mann war in der Nähe
Sonderführung im Archäologischen Landesmuseum Brandenburg am 20.05.25: – Vergraben, versenkt, vergessen? Hortfunde durch die Zeiten © Atelier Thomas Bartel, BLDAM 20.05.2025 / 11 Uhr –
IN DER MATRATZENGRUFT – am 08.05.25 im Brandenburger Theater BT IN DER MATRATZENGRUFT Donnerstag, 8. Mai 2025, 19.30 Uhr, Foyer Großes Haus Einige von
SOPHIE SCHOLL – DIE LETZTEN TAGE am 08.05.25 im Brandenburger Theater Sophie_Scholl-c-Maria-Roewer SOPHIE SCHOLL – DIE LETZTEN TAGE SZENISCHE LESUNG NACH DEM DREHBUCH VON FRED
Einladung zur Mitgestaltung des Höfefestes am 16. August 2025 in der historischen Altstadt Brandenburgs Die Altstädter e.V. Liebe Brandenburger, liebe Altstädter, liebe Mitstreiter und Interessenten,
Sehr gute erste Hälfte – 6:0-Sieg der Stahl-Frauen bei der SG Sieversdorf pixabay Von der Papierform her gebührte den Fußballerinnen der BSG Stahl Brandenburg in
Bericht des Oberbürgermeisters über wesentliche Gemeindeangelegenheiten zur Stadtverordnetenversammlung am 30. April 2025 Oberbürgermeister Steffen Scheller am Rednerpult im Rolandsaal des Altstädtischen Rathauses. Sehr geehrter Herr
Internationale Jugendbegegnung „Clips for Europe“: Austausch auf Schloss Gollwitz Am Tisch im Rathaus mit Organisatorinnen und Organisatoren des Clips for Europe Projekts Alle zwei Jahre
Information zur Haushaltssatzung 2025/26 der Stadt Brandenburg an der Havel pixabay Die erforderliche Bestätigung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales zur Genehmigungsfreiheit der
Künstler öffnen ihre Ateliers am 3. und 4. Mai 2025 Starten Sie im Rahmen der „Tage der offenen Ateliers“ Ihre Reise am Wochenende des 3.
Keine Bearbeitung in der Zulassungsbehörde für Antragsteller aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark © Stadt Brandenburg an der Havel Am Freitag, dem 2. Mai 2025, können in
Aktualisierung: Vollsperrung der Plauer Straße und Ritterstraße ab 5. Mai 2025 Der Gleisbogen an der Ecke Plauer Straße und Ritterstraße. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg