Wichtige Hinweise zur Fledermaus-Tollwut


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In den vergangenen Wochen wurden in Berlin und in anderen Bundesländern mehrere Fledermäuse aufgefunden, die mit dem Fledermaus-Tollwutvirus (EBLV) infiziert waren.

Das Veterinäramt rät Tierhaltern dringend den Impfschutz ihrer Hunde und Katzen zu überprüfen, insbesondere wenn diese Freilauf haben.

Fledermäuse können das Virus in sich tragen. Im Jahr 2024 wurden 11 Fälle von Fledermaustollwut und 2025 deutschlandweit bisher schon 15 Fälle gemeldet.

Obwohl die Wahrscheinlichkeit, sich mit Fledermaustollwut zu infizieren, gering ist, kann die Krankheit bei Ausbruch tödlich verlaufen. Die Fledermaustollwut wird durch eigene, von dem Erreger der klassischen „Fuchstollwut“ unabhängige Viren verursacht. Die Ansteckung erfolgt durch den Kontakt mit dem Speichel infizierter Tiere, Biss- oder Kratzverletzungen der Haut.

Daher ist es wichtig, die unten genannten Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.

  • Tierkontakt vermeiden: Fledermäuse sollten nicht angefasst werden, insbesondere nicht, wenn sie krank, verhaltensauffällig oder tot sind.
  • Impfung: Bei Kontakt mit einer Fledermaus, insbesondere bei Bissen oder Kratzern, sollte zur Sicherheit möglichst sofort eine ärztliche Beratungsstelle aufgesucht werden.
  • Veterinäramt oder Fledermausbeauftragte informieren: Bei der Beobachtung einer kranken oder toten Fledermaus sollte das Veterinäramt oder eine Fledermausbeauftragte/ein Fledermausbeauftragter informiert werden.
  • Tiere nicht anfassen: Fledermäuse sollten grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden, da auch gesunde Tiere das Virus in sich tragen können.
  • Impfschutz für Haustiere: Hunde und Katzen insbesondere im Freigang sollten gegen Tollwut geimpft werden, um sie vor einer Infektion durch Fledermäuse zu schützen.

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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