
Die Freibadsaison im Marienbad ist beendet
Die Freibadsaison im Marienbad ist beendet Sollte Petrus für schönes Wetter sorgen, kann es durchaus möglich sein, dass das Dach der 50-Meter-Halle geöffnet wird und
Startseite » Blog » Vierköpfige Familie verliert Haus und Grundstück nach Zwangsversteigerungsverfahrensfehler
Brandenburgisches Oberlandesgericht entscheidet im Streit zwischen Eigentümer und Ersteigerin und Nutzern eines Grundstücks
Urteil vom 29.6.2023 – 5 U 81/20
Der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat am 29.6.2023 entschieden, dass die beklagten Grundstücksnutzer das Grundstück mit einer Räumungsfrist von einem Jahr an den Eigentümer herauszugeben haben. Die Beklagten haben außerdem das Haus auf dem Grundstück zu
beseitigen, eine eingetragene Grundschuld zur Löschung zu bringen sowie einen Nutzungsersatz von gut 6.000 € zu zahlen.
Sachverhalt und Prozessverlauf:
Der Kläger war seit 1993 aufgrund Erbfolge als Eigentümer eines ca. 1.000 qm großen Grundstücks in Rangsdorf eingetragen. In einem bei dem Amtsgericht Luckenwalde geführten Zwangsversteigerungsverfahren erhielt die Beklagte im Jahre 2010 den Zuschlag und wurde als Eigentümerin des Grundstücks eingetragen. Mit ihrem Ehemann, dem weiteren Beklagten, errichtete sie auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus, in das die vierköpfige Familie im August 2012 einzog. Im März 2014 hob das Landgericht Potsdam den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auf eine
Beschwerde des Klägers aus dem Jahr 2013 auf, weil im Zwangsversteigerungsverfahren Fehler unterlaufen und Rechte des Klägers verletzt worden seien. Hiergegen gerichtete Rechtsbehelfe der Beklagten einschließlich einer Verfassungsbeschwerde blieben erfolglos. Im vorliegenden Verfahren verlangt der Kläger, wieder als Eigentümer eingetragen zu werden. Er verlangt von den Beklagten Räumung und Herausgabe des Grundstücks, die Beseitigung des Hauses, die Löschung einer auf dem Grundstück lastenden Grundschuld sowie Nutzungsentschädigung für die Zeit bis Ende 2014 in Höhe von 28.000 €.
Entscheidung:
Nach dem Urteil des 5. Zivilsenats hat der Kläger überwiegend Erfolg. Der Senat stützt seine Entscheidung auf die Eigentümerstellung des Klägers. Diese ergebe sich aus der Grundbuchsituation vor dem Zuschlag im Jahre 2010. Die rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts über die
Aufhebung des Zuschlags binde den Senat. Sei der Kläger daher der wahre Eigentümer des Grundstücks, stehe ihm das Recht zu, dessen Räumung und Herausgabe zu verlangen. Den Beklagten stünde kein Recht zum Besitz zu. Das Begehren des Klägers verstoße auch nicht ausnahmsweise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Zwar seien die Auswirkungen für die Beklagten und ihre Familie gravierend. Ihre nunmehr vergeblichen Aufwendungen für das Haus
könnten aber nicht losgelöst von möglichen Ersatzansprüchen aus Amts– oder Staatshaftung betrachtet werden. Zudem habe der Kläger bei den Beklagten kein Vertrauen in die Wirksamkeit des Erwerbs des Grundstücks erweckt. Die Beklagten stützten sich einzig auf das Vertrauen in den
staatlichen Akt des Zuschlags, ein Verhalten des Klägers, das geeignet gewesen wäre, das Vertrauen der Beklagten hervorzurufen oder zu befördern, sei dagegen nicht ersichtlich. Als Eigentümer habe der Kläger auch das Recht, die Beseitigung des errichteten Wohnhauses zu verlangen, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden sei. Da ein schützenswertes Eigeninteresse des Klägers, sein zuvor unbebautes Grundstück so zurückzuerhalten, nicht ausgeschlossen werden könne, sei ein Verstoß gegen das Schikaneverbot nicht feststellbar. Für die Nutzung des Grundstücks hätten die Beklagten eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, wobei der für den Zeitraum bis Ende 2014 vom Landgericht angesetzte Betrag von 2.500 € jährlich nicht zu beanstanden sei.
Quelle: OLG Brandenburg
Die Freibadsaison im Marienbad ist beendet Sollte Petrus für schönes Wetter sorgen, kann es durchaus möglich sein, dass das Dach der 50-Meter-Halle geöffnet wird und
Der Lions Club übergab heute der Brandenburger Tafel eine Spende von 5.000 Euro für eine geplante Photovoltaikanlage Die Brandenburger Tafel plant die Errichtung einer
7 Generationen Circus Busch gibt es ihn schon – jetzt kommt er nach Brandenburg – Wir verlosen 5×2 Freikarten zur Veranstaltung am 07.10.23 Traditioneller Circus
BSC Süd 05 mit Niederlage in der Nachspielzeit BSC Süd 05 mit Niederlage in der Nachspielzeit 90.+1 steht im Spielbericht für das Siegestor der Heimmannschaft
Empor Herbstcup 2023: Ein Sieg für Matti und Philipp! Empor Herbstcup 2023: Ein Sieg für Matti und Philipp! Die ersten Blätter sind gefallen, und der Herbst
Buslinie B zur Malge endet am 30.09.23 pixabay Am 30.09.2023 finden auf der Linie B die letzten Malgefahrten dieser Saison statt. Die nächste Malgesaison beginnt
Geänderte Straßenreinigungszeit im Dosseweg pixabay Die Straßenreinigung im Dosseweg wird sich auf Grund überarbeiteter Tourenpläne zeitlich ändern. Um den Anliegern zukünftig Ausweichmöglichkeiten zu bieten, wird
„Hast Du Zeit?“ fragen Volkshochschule, Fouqué-Bibliothek, Stadtmuseum und km² Bildung In der Woche vom 09. – 14. Oktober 2023 laden Volkshochschule, Fouqué-Bibliothek, Stadtmuseum und km²
Kfz-Zulassungsbehörde am 02.10.23 geschlossen Verwaltung Am Montag, dem 02.Oktober 2023, bleibt die Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen. Quelle: Verwaltung
Offene Landesmeisterschaften im Rudern – Spannende Wettkämpfe auf dem Beetzsee vom 30. September bis zum 1. Oktober 2023 Fotos © Luis Grzonka Spannende Wettkämpfe auf
Vollsperrung der Bauhofstraße – geänderte Linienführung – Baubeginn voraussichtlich in der zweiten Oktoberhälfte Redaktion/Archiv In der zweiten Oktoberhälfte beginnen die Baumaßnahmen zum barrierefreien Umbau der
Berufemarkt Westbrandenburg zieht tausende Besucher an Bereits zum 23. Mal fand am Samstag, den 23. September 2023, der Berufemarkt Westbrandenburg im Technologie- und Gründerzentrum sowie