
Sieg der Stahl-Frauen bei der SG Blau-Weiß Beelitz – Standard brachte den Erfolg
Sieg der Stahl-Frauen bei der SG Blau-Weiß Beelitz – Standard brachte den Erfolg pixabay Am Sonntag hatten die Fußballerinnen der BSG Stahl Brandenburg auf dem
Startseite » Blog » Über 10.000 Briefe für WILD.WALD.WIR.
Anfang Mai starteten der VDB und der LJVB eine bundesweite Protestaktion. Über einen Briefgenerator wandten sich Tausende aus dem gesamten Bundesgebiet an Ministerpräsidenten Dr. Woidke und Minister Vogel.
(Michendorf, 31. Mai 2022) Basisdemokratie gegen das geplante Gesetz – Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) hat den Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) mit einem Briefgenerator unterstützt. Jede Brandenburgerin und jeder Brandenburger sowie alle anderen interessierten Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet konnten über einen Briefgenerator die Brandenburger Abgeordneten, den Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke (SPD) sowie den zuständigen Landwirtschaftsminister Axel Vogel (B90/Die Grünen) anschreiben und direkt gegen das geplante Gesetz „abstimmen“.
Jeder konnte sich gemeinsam mit der Initiative „Wild.Wald.Wir.” dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf von Grünen-Minister Axel Vogel und seiner obersten Jagdbehörde in der jetzt vorliegenden Form gestoppt wird und darauf aufmerksam machen, dass gute Gesetze nur im Dialog entstehen.
„Tatsächlich haben sich über 10.000 Menschen an die Brandenburgische Landesregierung gewandt und ihrem Unmut über das geplante Gesetz von Minister Vogel Ausdruck verliehen“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des LJVB. In den Briefen wurde die Landesregierung aufgefordert, das geplante Gesetz unter neutraler und fachkompetenter Moderation im Dialog mit den Verbänden des ländlichen Raums neu zu gestalten. „Diese enorme Resonanz zeigt ebenfalls, dass die Entwicklungen in Brandenburg für bundesweites Aufsehen gesorgt haben und wir bundesweite Unterstützung erhalten“, sagt Dr. Wellershoff.
Das vom LJVB durchgeführte bundesweite Fachsymposium am 14. Mai hatte ebenfalls festgestellt, dass der Entwurf verfassungswidrig sowie praxisuntauglich ist und gravierende verwaltungsrechtliche Mängel aufwies.
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