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Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest

Ab dem 7. Dezember 2022 gilt eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest.

Die Stadt Brandenburg an der Havel gibt bekannt, dass mit der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) vom 07.12.2022 zusätzliche Maßnahmen für die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe angeordnet worden sind.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung ist zu finden im aktuellen Amtsblatt Nr. 35/2022 für die Staadt Brandenburg an der Havel.

Quelle: Verwaltung

 

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