Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Immenweg und Göttiner Steig

Die Straßenschäden sind derzeit beschildert.

Wie bereits im Juni angekündigt, hat das Tiefbauamt der Stadt Brandenburg an der Havel Instandsetzungsmaßnahmen an den Fahrbahnoberflächen im Immenweg und in dem stark beschädigten Abschnitt des Göttiner Steig ausgeschrieben. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens konnte die Leistung an die Fa. MOT GmbH aus Röbel/Müritz beauftragt werden. Das Ergebnis der Ausschreibung liegt mit ca. 201.000 € nur geringfügig über den geschätzten Baukosten von 190.000 €.

Für den zeitlichen Bauablauf wurden folgende Eckpunkte benannt. In der Zeit vom 16. bis 27. September 2024 erfolgen die Vorbereitung und Herstellung einer sogenannten Tränkmakadamdecke im Göttiner Steig und im hinteren Teil des Immenwegs ab dem Grünen Weg. Dabei werden die Arbeiten in einem Zuge von ca. 5 Tagen innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt.

Ab dem 23. bis zum 27. September 2024 werden vorbereitende Maßnahmen im vorderen Abschnitt des Immenweges zwischen Schmöllner Weg und Grüner Weg durchgeführt, hier insbesondere die Untergrundvorbereitung durch Reinigung. Diese nehmen voraussichtlich 2 Tage innerhalb des genannten Zeitraumes in Anspruch. Die Arbeiten an der eigentlichen Fahrbahndecke sind für den Zeitraum vom 30. September bis 4. Oktober 2024 vorgesehen. In diesem Bereich erfolgt eine Oberflächenverbesserung im Hocheinbau durch das Aufbringen eines Profilausgleichs und einer Asphaltdeckschicht.

Insofern die Abstimmung der einzelnen Gewerke abgeschlossen ist, erfolgt eine Konkretisierung der Termine durch das Bauunternehmen an die betroffenen Anlieger. Nach Abschluss der Arbeiten sind noch vereinzelt Nacharbeiten in Form von Anpassungsarbeiten im Seitenbereich erforderlich, die jedoch keine größeren Behinderungen mit sich bringen werden.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich ausschließlich um eine Instandsetzungsmaßnahme der Fahrbahnoberfläche und keinesfalls um einen Straßenneubau gemäß den Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO). Es erfolgt keine Verbreiterung der Fahrbahn, Umsichtigkeit im Begegnungsfall zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen bleibt daher geboten. Auch die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit darf dieser Maßnahme dürfen nicht mit denen eines Neubaus verglichen werden.

Quelle: ©Stadt Brandenburg an der Havel / René Paul-Peters

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