
Die neuen Prinzenpaare und der Schirmherr des BKC in der 62. Saison stehen fest
Die neuen Prinzenpaare und der Schirmherr des BKC in der 62. Saison stehen fest Das Prinzenpaar der 62. Saison ihre Lieblichkeit Allegra I. (Gericke) und
Startseite » Blog » Stadt erhält geringere Zuweisungen aus dem Brandenburg-Paket 2024
Am 24.04.2024 erfolgte im Amtsblatt für das Land Brandenburg, Nummer 16/2024, die Bekanntmachung der Richtlinie für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Umsetzung der Maßnahmen des Brandenburg-Paketes zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe im Jahr 2024 (RL Brandenburg-Paket – Kommunalteil 2024).
Es handelt sich hierbei um eine Anpassung der bereits im Mai 2023 veröffentlichten Richtlinie zum Brandenburg-Paket der Jahre 2023 und 2024, welche die Beeinträchtigungen infolge der eingetretenen Energieknappheit, der damit einhergehenden Vervielfachung der Energiepreise, der allgemeinen Inflation und infolgedessen steigender Verwaltungsausgaben abmildern sowie bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützen soll.
Oberbürgermeister Steffen Scheller:
Geringere finanzielle Zuweisungen bedeuten im Umkehrschluss auch eine Einschränkung der finanziellen Beweglichkeit unserer Kommune. Wenn wir weniger Geld zur Verfügung haben, dann können wir auch nur weniger Geld ausgeben.
In der Folge der nun veränderten Richtlinie für das Jahr 2024 reduzieren sich die auf die Gemeinden zu verteilenden Mittelansätze von ursprünglich 184,39 Mio. EUR auf nunmehr 129,85 Mio. EUR. Für die Stadt bedeutet dies voraussichtlich geringere Zuweisungen in 2024 in Höhe von ca. 2,18 Mio. EUR. Die Bescheide mit den konkreten, vom Land ermittelten Zuweisungen für die Stadt werden kurzfristig erwartet.
In der folgenden Übersicht sind die Beträge 2024, die Abweichungen zur Richtlinie 2023 nach Einzelmaßnahmen sowie die voraussichtlich veränderte Zuweisung 2024 der Stadt in Tausend Euro (TEUR) aufgeführt (positive Veränderung = erhöhte Zuweisung, negative Veränderung = geringere Zuweisung).
Details können Sie der Tabelle entnehmen.
Quelle: ©Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

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