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Sportgericht weist Antrag des BSC Süd 05 entschieden zurück – BSG Stahl stellt Fakten klar und richtet den Blick auf den Sport
Leserbrief
Im Leserbrief vom 19.06.2025 berichtete der Vereinsvorsitzende des BSC Süd 05 Peter Janeck, dass er ein Sportsgerichtsverfahren gegen die BSG Stahl Brandenburg eingeleitet hat, wegen eines angeblich schwerwiegenden Vorfalls auf dem Sportgelände des BSC Süd 05 am 07.06.2025.
Das FLB-Sportgericht hat den vom BSC Süd 05 beantragten Beginn eines Sportgerichtsverfahrens am 30.07.2025 nunmehr klar zurückgewiesen.
Begründung: Die geschilderten Vorgänge lagen außerhalb des Spielbetriebs. Zugleich mahnt das Gericht, das Verhältnis beider Vereine wieder auf die Ebene fairer sportlicher Rivalität und des gegenseitigen Respekts zurückzuführen; Strafen seien hier kein geeignetes Mittel.
Der angeblich schwerwiegende Vorfall war, dass sich ein Spieler unserer 1. Mannschaft nach rund 2,5 Stunden Anreise vom Auswärtsspiel aus Buckow kurzzeitig erleichterte, abseits der Rasenfläche. Sach- oder Personenschäden gab es nicht. Der Spieler hat sich persönlich beim Vorsitzenden des BSC Süd 05, Peter Janeck, entschuldigt. Aus unserer Sicht stand es wieder einmal in keinem Verhältnis, hieraus erneut eine öffentliche Kampagne zu initiieren.
Unserer Ansicht nach dient die anhaltende mediale und zunehmend auch politische Skandalisierung durch Herrn Peter Janeck offenbar dem Ziel, das sportliche Wiedererstarken der BSG Stahl Brandenburg in den letzten Jahren zu diskreditieren. Dabei ist unsere Entwicklung eindeutig positiv. Die 1. Männermannschaft ist in die Brandenburgliga aufgestiegen, und auch alle Nachwuchsteams spielen seit Jahren in den höchsten Spielklassen des Landes Brandenburg.
Besonders kritisch sehen wir zudem, dass Herr Janeck offenbar versucht, unseren Hauptsponsor in seine Kampagne einzubeziehen. Es ist aus unserer Sicht unsittlich, dass er diesen direkt kontaktiert hat, um ihn mit angeblichen Vorwürfen zu konfrontieren.
Tatsächliche Belastungen trafen in der Vergangenheit hingegen uns als Verein. Erst durch Berichte der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 17. und 24. Juli 2025 wurden Auseinandersetzungen zum Jahreswechsel an der Jahrtausendbrücke zwischen Spielern beider Vereine öffentlich bekannt, bei denen unter anderem ein Spieler unserer 1. Männermannschaft einen Jochbeinbruch erlitt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Zusammenhang.
Darüber hinaus wurde im Vorfeld des Testspiels zwischen dem BSC Süd 05 und Union Berlin mehreren Anhängern sowie dem Trainer der 1. Männermannschaft von Stahl Brandenburg ein Stadionverbot für die gesamte Saison, also bis zum 30.06.2026, erteilt. Besonders befremdlich und belastend empfanden viele, dass beim Einlass ins Stadion Fotos und Namen der Betroffenen öffentlich ausgehängt wurden. Dieses Vorgehen betrifft nicht nur einzelne Personen, sondern den gesamten Verein, seine Mitglieder und unsere breite Anhängerschaft. Aus unserer Sicht ist eine juristische Aufarbeitung der Vorgänge unumgänglich.
Unser Ziel ist klar: Wir möchten den Brandenburgerinnen und Brandenburgern wieder höherklassigen Fußball in unserer Stadt bieten und an die erfolgreichen Zeiten der BSG Stahl Brandenburg anknüpfen. Die Brandenburgliga verstehen wir dabei lediglich als Zwischenstation. Dafür engagieren sich unsere Verantwortlichen, Ehrenamtlichen und Mitglieder mit großem Einsatz und Herzblut.
Vor diesem Hintergrund wäre es eine Farce, wenn diese positive Entwicklung durch die wiederholte öffentliche Zuspitzung seitens des Vorsitzenden des BSC Süd 05 in Misskredit gebracht würde.
Wir fordern den Vorstand des BSC Süd 05 nachdrücklich auf, auf seinen Vorsitzenden einzuwirken, damit die öffentliche Eskalation endlich ein Ende findet. Mit dem Beschluss des Sportgerichts im Rücken sagen wir klar und deutlich: Schluss mit der Skandalisierung.
Es ist an der Zeit, zum sportlichen Miteinander zurückzukehren. Wir stehen für Rivalität mit Haltung. Unser Verein, unsere Ehrenamtlichen und unsere Mitglieder leisten Außergewöhnliches – sie verdienen Schutz, nicht Kampagnen.
Vorstand der BSG Stahl Brandenburg.
Leserbriefe, Wahlwerbung und politische Meldungen unterliegen der Eigenverantwortung des Verfassers und spiegeln nicht die Meinung oder Interessen der Redaktion wieder.

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