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Startseite » Blog » Sicherungsmaßnahmen am ehem. EKZ Tschirchdamm – „Betreten verboten“
Das Gebäude EKZ Tschirchdamm ist aufgrund des Leerstandes und damit verbundenen Problemen der Verkehrssicherungspflicht jüngst häufiger in den Fokus der Ordnungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel gerückt und auch öffentlich immer stärker diskutiert worden.
Hatte die Ordnungsbehörde bislang den Eigentümer jeweils entsprechend über notwendige Gefahrenabwehren informieren können, sodass er entsprechende Sicherungsmaßnahmen veranlassen konnte, ist dieser Eigentümer derzeit nicht mehr erreichbar.
„Belastbare Informationen zu seinem Verbleib konnten bisher nicht ermittelt werden,“
heißt es aus dem zuständigen Geschäftsbereich der Beigeordneten Susanne Fischer. Weiter hieß es im Laufe der Woche:
„Ausgehend von diesem Kenntnisstand ist die Stadt Brandenburg an der Havel berechtigt, im Rahmen der Gefahrenabwehr gemäß § 13 Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg eigene Sicherungsmaßnahmen im Wege der Ersatzvornahme zu veranlassen, welche anschließend auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen. Diese Sicherungsmaßnahmen haben sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu orientieren. Neben den Ermittlungen zum Verbleib des Eigentümers wird durch die Stadt Brandenburg an der Havel derzeit der Umfang der notwendigen Sicherungsmaßnahmen festgestellt.“
Das führte bereits Donnerstagmittag zu sichtbaren Ergebnissen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Bauhofs sperrten die EKZ-Zugänge mit Bauzäunen und „Betreten verboten“-Schildern. So soll weiterem Vandalismus im Gebäude und möglichen Gefahren vorgebeugt werden -, bis die Eigentumsfrage geklärt ist.
Quelle: Text und Fotos ©Stadt Brandenburg an der Havel / R. Paul-Peters
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