Schleusenbrücke im Blick: Präventive Maßnahmen zur Sicherung der Passierbarkeit


Die Schleusenbrücke in der Krakauer Straße. © Stadt Brandenburg an der Havel / Tiefbauamt

Auf Verkehrszählung folgen Bauwerksprüfungen

Aktuell werden an der Schleusenbrücke Untersuchungen zur weiteren Sicherstellung der Passierbarkeit für den Kraftfahrzeugverkehr durchgeführt.

Bürgermeister Michael Müller erläutert dazu:

Derzeit findet per anonymisierter Videoüberwachung eine Verkehrszählung statt. Nach der Auswertung werden sich eventuell Maßnahmen zur weiteren Ablastung der Brücke anschließen.

Das Tiefbauamt hat zudem durch einen Statiker das sogenannte „Ankündigungsverhalten für den Versagensfall des Spannstahls“ nachrechnen lassen. Dies ist erforderlich, da – anders als zum Beispiel bei Stahlbrücken -, bei Spannbetonbrücken ein Versagen ohne vorherige Ankündigung durch beispielsweise Verformung, Rissbildung und ähnliches eintreten kann. Im Ergebnis sind weitere Materialuntersuchungen des Spannstahls am beziehungsweise im Bauwerk für eine hinreichende Bewertung der Tragfähigkeit zwingend erforderlich. Diese Materialuntersuchungen sowie weitere noch zu definierende Maßnahmen, wie ein erweitertes Rissmonitoring, werden voraussichtlich ab April 2026 durchgeführt.

Sofern im Ergebnis keine Sperrung erforderlich ist, könnte gegebenenfalls eine akustische Überwachung, wie dies an der Quenzbrücke durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) praktiziert wird, erforderlich sein, um die Brücke weiterhin so lang wie möglich in Betrieb zu lassen.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / Tiefbauamt

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