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Keine Strafsteuer für Hoteliers in Brandenburg !
Der FDP Kreisverband Brandenburg an der Havel hat an seinem Kommunalpolitischen Abend die beantragte Übernachtungssteuer für Brandenburg an der Havel als ein zentrales Thema diskutiert und steht geschlossen gegen eine derartige Strafsteuer für die Hoteliers.
Der FDP–Kreisvorsitzende Patrick Meinhardt macht dies jetzt auch in einem Video klar und veröffentlicht hierzu heute diese unmissverständliche Presseerklärung:
„Zum jetzigen Zeitpunkt eine Bettensteuer zu beantragen, ist für mich eine bodenlose Unverschämtheit. Dass gerade Freie Wähler, die bundesweit immer so sehr den Einsatz für den Mittelstand vor sich hertragen, die Antragsteller in unserer Stadt sind und damit den mittelständisch organisierten Hotels und Pensionen eine Strafsteuer auferlegen wollen, macht mich fassungslos.
Wir haben zwei Jahre Corona hinter uns, viele Hoteliers und Gastronomen kämpfen ums blanke Überleben, haben es gerade so geschafft an der Insolvenz vorbeizuschliddern und haben sich nur
unter Einsatz ihrer Ersparnisse einigermaßen von Tag zu Tag retten können. Einige sind jetzt schon wieder in Situation, dass Coronakredite zurückgezahlt werden müssen. Und aus Berlin kommt ja schon jetzt der Hinweis, dass gegebenenfalls im Herbst wieder mit einer Verschärfung
der Corona–Situation zu rechnen ist, die natürlich unmittelbare Auswirkungen auch auf die Gastronomie und die Hotellerie hätte.
Genau in dieser Zeitphase, da es um nichts anderes gehen darf, als mittelständische Existenzen und Arbeitsplätze in der Tourismusbranche zu sichern, den Beherbergungsbetrieben in unserer Stadt eine derart horrende Belastung mit einer Bettensteuer auferlegen zu wollen, dass 400.000 Euro in den Stadtsäckel kommen, ist unverantwortlich.
Die Zahlen des Hotel– und Gaststättenverbandes, die ja an alle Stadtverordneten weitergegeben worden sind, sprechen eine klare Sprache: Die Hotels in Deutschland hatten 2020 einen Gäste-
rückgang von 45,7 Prozent und 2021 von 44,8 Prozent zu verzeichnen. Ausgesprochen deutlich macht die gefährliche Entwicklung der Umsatzsteuerrückgang im 1. Quartal 2022 im Vergleich zum Vor–Corona–Jahr 2019 um katastrophale 39,7 Prozent.
Hinzu kommen jetzt die immensen Kostensteigerungen durch die hohe Inflationsrate, die massiv gestiegenen Lebensmittel– und Energiepreise, die gestiegenen Gehälter und ein massiver Fachkräftemangel im Hotel– und Gastronomiebereich.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade jetzt, da viele kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe auf dem Zahnfleisch gehen und es ums pure Überleben geht, die Stadt auch noch die Hoteliers mit einer Bettensteuer zusätzlich bestrafen soll.
Ein Verweis, dass dies andere Städte auch schon längst machen, ist eine extrem schwache Argumentation, die nach hinten losgeht: Richtig, von 10.787 Gemeinden und Städten erheben gerade einmal 43 (!) eine Bettensteuer mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen im Grundsatz meist an fünf Prozent des Zimmerpreises orientiert. Köln, das als erstes vor Jahren vorgeprescht ist, hatte diese Bettensteuer noch als Kulturförderabgabe schöngeredet. Wenn wir die Realität der Ver-
wendung in den betroffenen Städten anschauen, werden wir gleich feststellen, dass die Einnahmen stets im allgemeinen Haushalt einfließen, um Lücken an anderen Stellen zu schließen.
Und genau deswegen fordern wir als FDP–Kreisverband:
1. Die Rathausführung muss sich eindeutig dazu äußern, wie ihre Haltung ist.
2. Das Rathaus hat eine Vorlage zu erarbeiten, in der die konkrete Situation im Hotelleriebereich in Brandenburg an der Havel detailliert aufgelistet wird.
3. Vor einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung hat die Stadt eine Anhörung der Betroffenen zu organisieren.
4. In Rücksprache mit dem Hotel– und Gaststättenverband und dem Tourismusverein müssen deren Zahlen, Daten und Fakten in die Vorlagen eingearbeitet und auch mögliche Auswirkungen dargestellt werden.
5. Zudem sollte die Situation in den wenigen Städten aufgearbeitet werden, in denen schon eine Bettensteuer erhoben wird und was sich hier heraus für zusätzliche Probleme ergeben.
6. Außerdem gehört eine Modellrechnung für das Jahr 2022 mit unterschiedlichen Varianten und ein Beschlussvorschlag dazu, was man denn mit den Einnahmen aus einer Übernachtungssteuer anfangen will.
All das führt zu der Schlussfolgerung, dass eine nur aufgewärmte Debatte aus dem Jahr 2017 mit einer 0815–Vorlage wenig zielführend ist. Wir sind uns als FDP sehr sicher, dass dann, wenn das Rathaus in einer sinnvollen Vorlage alles ausführlich für die Situation in Brandenburg dargestellt hat, sehr schnell eines deutlich wird: Brandenburg braucht ein pfiffiges, modernes und innovatives Tourismuskonzept, aber keine Strafsteuer für Hoteliers !
Quelle: Kreisverband FDP Brandenburg/Havel
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