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Oberste Jagdbehörde und LFB verhindern Bekämpfung der ASP im Landeswald

Landesweit engagieren sich die Jägerinnen und Jäger bei der Reduzierung der Schwarzwildbestände, um die weitere Ausbreitung der ASP aufzuhalten. Diese Bemühungen werden nun zum wiederholten Male von der Obersten Jagdbehörde konterkariert. Quelle: LJVB

Landeswaldoberförsterei Lübben untersagt Bejagung von Schwarzwild im ASP-Gebiet entgegen der Anordnung des Landkreises. Oberste Jagdbehörde unterstützt Vorgehen.

(Michendorf, 11. Juli 2022) Die Oberförsterei Lübben, des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) widersetzt sich der allgemeinen Tierseuchenverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und untersagt die Jagd auf Schwarzwild temporär.

„Angesichts der verheerenden Tierseuche ASP ist es nicht nachvollziehbar, warum der Landesforst die Jagd auf Schwarzwild in gefährdeten Gebieten temporär untersagt. Einmal mehr konterkariert die Oberste Jagd- und Forstbehörde des Landes Brandenburg alle Bemühungen, die ASP einzudämmen und zurückzudrängen“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg. Bereits vom 16.01. bis 15.04. und vom 01.06. bis 31.07. wurde auf Anweisung des Oberförsters die Jagd in der Oberförsterei Lübben untersagt.  Die betreffende Oberförsterei liegt nahezu vollständig in verschiedenen ASP-Restriktionsgebieten.

In einem Schreiben vom 26. Mai 2022 unterstützt der Leiter der Obersten Jagd- und Forstbehörde, Dr. Carsten Leßner, das Verbot der Einzeljagd auf Schwarzwild und verweist auf die Möglichkeit der Fallenjagd, um Schwarzwild weiterhin bejagen zu können. „Diese Empfehlung geht an der Realität vorbei. Die Jagd mit der Falle ist für einen Begehungsscheininhaber im Landeswald kaum darstellbar“, sagt Dr. Wellershoff.

Landesweit engagieren sich die Jägerinnen und Jäger bei der Reduzierung der Schwarzwildbestände, um die weitere Ausbreitung der ASP aufzuhalten. Diese Bemühungen werden nun zum wiederholten Male von der Obersten Jagdbehörde konterkariert. „Die Anstrengungen der Jägerinnen und Jäger vor Ort sind von unschätzbarem Wert und sollten unterstützt werden. Die Oberste Jagdbehörde hingegen arbeitet permanent gegen eine erfolgreiche Seuchenbekämpfung“, sagt Dr. Wellershoff.

So hatte der Landesjagdverband Anfang des Jahres sieben mobile Kühlzellen erworben, die zu 95 Prozent aus der Jagdabgabe gefördert wurden, um erlegtes Schwarzwild gemäß der Hygienevorschriften im Seuchenfall zu versorgen. Darüber hinaus hat der LJVB mittlerweile über 55 Hunde zur Kadaversuche ausgebildet. Diese Ausbildung wird nun auch im Rahmen einer deutsch- polnischen Kooperation in Polen angewandt, um die Bekämpfung der ASP auch auf polnischer Seite zu unterstützen.

Quelle: LJVB

 

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