Neuer qualifizierter Mietspiegel 2026 für Brandenburg an der Havel anerkannt


Stadt Brandenburg mit Stadtgrenze und Zuordnung der 5 Lagen im Mietspiegel 2026, Lage 1 – orange, Lage 2 – grün, Lage 3 – rot, Lage 4 – lila, Lage 5 – blau © Stadt Brandenburg an der Havel

Der Mietspiegel 2026 für die Stadt Brandenburg an der Havel wurde am 3. Juni 2026 von den Interessenvertretungen der Vermieter- und Mieterseite als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Mit seiner Veröffentlichung tritt er am 30. Juni 2026 in Kraft und gilt bis zum 29. Juni 2028. Gleichzeitig löst er den bisherigen Mietspiegel aus dem Jahr 2024 ab.

Mietspiegel sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Mietrechts. Sie schaffen Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und bieten eine verlässliche Orientierung, indem sie die ortsüblichen Vergleichsmieten nachvollziehbar darstellen. Darüber hinaus dienen sie als anerkanntes Beweismittel in gerichtlichen Verfahren zur Miethöhe und tragen dazu bei, mietrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Datengrundlage für den Mietspiegel bildet eine umfassende Erhebung bei 3.973 Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Datenerhebung erfolgte im Zeitraum von Januar bis Februar 2026. Berücksichtigt wurden ausschließlich Nettokaltmieten, die innerhalb der letzten sechs Jahre neu vereinbart oder geändert worden sind.

Eine wesentliche Neuerung des Mietspiegels 2026 ist die Einführung eines Lagemodells mit fünf Lagen. Die bisherige Quartierseinteilung wird durch eine objektive Bewertung der Wohnlagen ersetzt, die Faktoren wie Zentralität, Versorgung, Mobilität und Verkehrslärm berücksichtigt. Dadurch werden die unterschiedlichen Wohnlagen im Stadtgebiet einheitlich und nachvollziehbar abgebildet.

Die im Mietspiegel 2026 ausgewiesenen Mietbeträge bilden eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten im Sinne des § 558c BGB. Der Geltungsbereich des qualifizierten Mietspiegels umfasst nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie Geschosswohnungsbauten mit mindestens drei Wohneinheiten.

Mit dem Mietspiegel steht Mietenden, Vermietenden sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren des Wohnungsmarktes ein aktuelles und verlässliches Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Brandenburg an der Havel zur Verfügung. Die Broschüre zum Mietspiegel 2026 und die Kurzübersicht können auf der Webseite eingesehen werden.

Die Stadt Brandenburg an der Havel dankt den Mitgliedern des Arbeitskreises sowie den beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümern für ihre Unterstützung und die engagierte Mitwirkung bei der Erstellung des Mietspiegels 2026.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel

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