
Stallpflicht in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel für Hausgeflügel
Stallpflicht in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel für Hausgeflügel Wildgänse, die übern Beetzsee fliegen © Stadt Brandenburg an der Havel / René Paul-Peters
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Aus aktuellem Anlass, dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Land Brandenburg, bittet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel um erhöhte Aufmerksamkeit.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende, meldepflichtige Viruserkrankung bei Klauentieren wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen. Auch Zoo- und Wildtiere sowie Alpakas und Lamas können erkranken. Die sehr leicht übertragbare Krankheit verläuft bei den meisten erwachsenen Tieren nicht tödlich, führt aber zu einem langen anhaltenden Leistungsabfall. Behandlungsmöglichkeiten gibt es nicht.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Tierhalter ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anzuzeigen haben und die Anforderungen aus der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) einzuhalten sind.
Weitere zentrale Anforderungen der Viehverkehrsverordnung für die Haltung von Klauentiere sind die Kennzeichnungspflicht: Klauentiere müssen mit amtlich anerkannten Kennzeichnungsmitteln (z. B. Ohrmarken) versehen sein, damit ihre Herkunft zweifelsfrei nachvollziehbar ist.
Die Dokumentation und Bestandsbuchführung: Tierhalter müssen alle Zu- und Abgänge, Geburten und Todesfälle ihrer Tiere dokumentieren.
Meldung von Tierbewegungen: Bewegungen von Klauentieren sind unverzüglich zu melden. Elektronische Systeme wie die HI-Tier-Datenbank spielen dabei eine Schlüsselrolle. Tierhalter werden aufgefordert, bestehende Meldungen umgehend zu überprüfen.
Die Tierhalter sind gefordert strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Tierhalter, die gegen die Vorgaben der Viehverkehrsverordnung verstoßen, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Diese können je nach Schwere des Verstoßes mehrere Tausend Euro betragen. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften Entschädigungszahlungen bei Tierverlusten oder betrieblichen Einschränkungen entfallen können. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung, Dokumentation und Meldung von Tierbewegungen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (MLEUV).
Tierhaltungen sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel anzumelden.
Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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