
„Jugendhäuser sind wichtige Anlaufpunkte“
„Jugendhäuser sind wichtige Anlaufpunkte“ Janne Sophie Engeleiter stellte sich als neue Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt vor. Jugendliche nutzten die Chance zur Gesprächsrunde mit dem
Startseite » Blog » Info zu Sperrungen bei Erneuerung der Trinkwasserleitung zwischen Mahlenzien und Kirchmöser
Verkehrsbehörde prüft zeitweise Öffnung der Mahlenziener Straße außerhalb der Bauzeiten
Durch die Wasser- und Abwassergesellschaft Brandenburg an der Havel mbH (BRAWAG) wurde die Erneuerung der Trinkwasserhauptleitung DN 500 zwischen dem Wasserwerk Mahlenzien und der Ortslage Kirchmöser beauftragt. Der Antrag auf die verkehrsrechtliche Anordnung der Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle und der damit verbundenen Sperrmaßnahmen ab 2. September 2024, 07:00 Uhr, wurde nunmehr am 15. August 2024 bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht. Die aktuell vorhandene Versorgungsleitung weist altersbedingte Schäden und Korrosionserscheinungen auf.
Für die einzelnen Bauabschnitte wird jeweils eine Einzelfallprüfung hinsichtlich der tatsächlich notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Bauablaufes und des Arbeitsschutzes durchgeführt.
Derzeit ist die Ausführung der Baumaßnahme unter abschnittsweiser Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr geplant. Das Stadtgebiet ist aus und in Richtung Kirchmöser über die Bundesstraße B1 zu erreichen. Die Ortslage Mahlenzien ist derzeit noch nicht von der Sperrung betroffen.
Die Stadtverwaltung prüft momentan, ob und mit welchem Aufwand eine zeitweise Öffnung der Mahlenziener Straße außerhalb der Bauzeit möglich ist. Hierzu wird nochmals kurzfristig die Öffentlichkeit informiert.
Die Verlegung der Leitung entlang der Mahlenziener Straße erweist sich dabei als äußerst schwierig. Im Bereich der geplanten Leitungstrasse werden umfangreiche archäologische Funde vermutet. Die gesamte Baumaßnahme wird daher intensiv durch die Bodendenkmalpflege begleitet. Entsprechende Funde werden aufgenommen und kartiert.
Bei der gesamten Bauausführung sind die umfassenden Vorgaben und Regelungen des Arbeitsschutzes einzuhalten. Dazu gehören u.a. die Einhaltung freier Bewegungsflächen und die Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsabstände zum Verkehrsbereich.
Hintergrund
Entlang der Magdeburger Heerstraße und der Mahlenziener Straße verläuft eine Ferngasdruckleitung DN 300. Die Leitung belegt mit ihrem 6 m breiten Leitungsschutzstreifen einen Großteil des unterirdischen Bauraumes und macht eine Neuverlegung im Fahrbahnrandbereich unmöglich. Daher muss die Leitungstrasse der Trinkwasserleitung außerhalb des Leitungsschutzstreifens der Ferngasleitung auf der östlichen Fahrbahnseite der Mahlenziener Straße, also in Fahrtrichtung Kirchmöser rechts der Fahrbahn, verlegt werden.
Die Mahlenziener Straße und damit auch die neue Leitungstrasse liegen im Naturschutzgebiet „Gränert“ bzw. im Landschaftsschutzgebiet „Brandenburger Wald- und Seengebiet“. Damit verbunden sind besondere Anforderungen hinsichtlich der Bauausführung. So dürfen sämtliche Arbeiten nur von der befestigten Straße aus erfolgen. Baufahrzeuge dürfen nur auf der Fahrbahn abgestellt werden.
Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg
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