Am 22. August beginnt für rund 303.000 Schülerinnen und Schüler das neue Schuljahr 2022/23. Es soll mit so viel Normalität wie möglich starten: Bei vollem Präsenzunterricht ohne Maskenpflicht. Test sind für die erste Schulwoche vorgesehen.
Regelbetrieb
Alle Schulen planen vollen Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen, es gilt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§ 41 Brandenburgisches Schulgesetz). Der Unterricht erfolgt auf Grundlage der Stundentafel bzw. des Kurssystems. Zu Beginn des Schuljahres wird in den Kernfächern eine Lernstandserhebung in allen Jahrgangsstufen der Primar- und Sekundarstufe I sowie der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und den Bildungsgängen der beruflichen Schulen durchgeführt. Zu den dabei identifizierten Lernrückständen können individuelle Lernpläne (weiter)entwickelt und angeboten werden. Für den Fall pandemiebedingter Einschränkungen der Einsatzfähigkeit des pädagogischen Personals wurde den Schulleitungen ein Stufenplan für die Schul- und Unterrichtsorganisation zur Verfügung gestellt.
Beschulung der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen
Für die ukrainischen Schülerinnen und Schüler gilt die allgemeine Schulpflicht. Es erfolgt eine vollständige Integration in das schulische System durch die Aufnahme in Regelklassen oder Vorbereitungsklassen. Reichen die Deutschkenntnisse noch nicht aus, erhalten die Schülerinnen und Schüler entsprechende Fördermaßnahmen in Vorbereitungsgruppen oder Förderkursen.
Sportunterricht
Der Sportunterricht wird nach Stundentafel gemäß Rahmenlehrplan erteilt. Pandemiebedingt ausgefallender und bisher nicht nachgeholter Schwimmunterricht, insbesondere im Anfängerschwimmen, soll nach Möglichkeit vorrangig erteilt werden. Auch die Angebote des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ können zum Erlernen des Schwimmens genutzt werden. Schulsportliche Wettbewerbe wie „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ werden planmäßig durchgeführt.
Musikunterricht
Singen und Chorgesang sowie das Spielen von Blasinstrumenten im Unterricht kann ohne Einschränkungen durchgeführt werden; ungeachtet dessen sollte auf eine gute Belüftung der Räume geachtet werden.
Leistungsbewertung
Im Schuljahr 2022/2023 gelten wieder die „Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung“ in der Fassung vom 11.03.2021. Damit können die für das Schuljahr 2021/22 geänderten Regelungen (Reduzierung der Anzahl und des Umfangs der Klassenarbeiten und Klausuren) nicht mehr angewendet werden.
Schutzmaßnahmen der Gesundheitsbehörden
Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die nach § 28 Infektionsschutzgesetz notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
Schulische Veranstaltungen und Schulfahrten
Unter Beachtung der Hygieneregeln können bis auf weiteres schulische Veranstaltungen, Schulfahrten und Besuche außerschulischer Lernorte (z.B. Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Waldschulen) ohne weitere Beschränkungen durchgeführt werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ggf. anfallende Stornierungskosten vom Land nicht erstattet werden.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport