
Erinnerung an alte Zeiten – Freundschaftsspiel BSG Stahl – Lok Leipzig
Erinnerung an alte Zeiten – Freundschaftsspiel BSG Stahl – Lok Leipzig BSG Stahl Brandenburg e.V. Bei der Paarung BSG Stahl Brandenburg gegen den 1. FC
Startseite » Blog » Grundsteuerreform: Entscheidender Faktor bleibt der Steuermessbetrag
Die Grundsteuerreform sorgt weiterhin für Diskussionen, auch in Brandenburg an der Havel. Viele Bürgerinnen und Bürger gehen davon aus, dass die Höhe der Grundsteuer allein durch den kommunalen Hebesatz bestimmt wird. Tatsächlich ist jedoch der vom Finanzamt festgesetzte Steuermessbetrag der ausschlaggebende Faktor für die endgültige Steuerlast.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Januar die neuen Hebesätze für 2025 beschlossen: 380 v. H. für die Grundsteuer A und 530 v.H. für die Grundsteuer B. Damit schafft die Stadtverwaltung eine rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Das Finanzamt hat die überwiegende Anzahl der Grundstücke bereits neu bewertet und wird für die verbleibenden Grundstücke auch kurzfristig die neuen Messbeträge festsetzen. Erkennbar ist jetzt bereits, dass einige Grundstückseigentümer mit einer höheren Belastung rechnen müssen und andere von sinkenden Steuerbeträgen profitieren – insbesondere Gewerbegrundstücke wurden vielerorts niedriger bewertet als zuvor.
Oberbürgermeister Steffen Scheller stellt klar:
„Die Stadt ist für den Hebesatz verantwortlich, aber nicht für die Festsetzung des Steuermessbetrags. Unsere Aufgabe ist es, mit einem fairen Hebesatz für eine sozialverträgliche Umsetzung der Reform zu sorgen. Wir verstehen die Unsicherheiten der Bürgerinnen und Bürger und setzen uns für größtmögliche Transparenz ein.“
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ausschließlich die Finanzämter für die Berechnung des Steuermessbetrags zuständig sind. Grundstückseigentümer, die Fragen zu ihrer individuellen Steuerberechnung haben, sollten sich daher direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Stadt.
Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg
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