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Gesundheitsministerin Müller setzt sich für Verbesserungen bei der Krankenhausreform ein
Brandenburg bringt Antrag zur Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung in den Bundesrat ein – Bund soll einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller setzt sich für zentrale Verbesserungen bei der Krankenhausreform ein und bringt einen Entschließungsantrag im Bundesrat auf den Weg. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates wird sich in seiner Sitzung am morgigen Mittwoch (5. März) mit dem Antrag des Landes Brandenburg zur Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) beschäftigen.
Mit dem Entschließungsantrag soll der Bund aufgefordert werden, den größten Anteil zum Transformationsfonds mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu leisten. Bereits in einer Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Juli 2024 haben die Länder die anteilige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Transformationsfonds als zentralen Punkt eingefordert. Bislang ist per Bundesgesetz vorgesehen, dass die insgesamt 50 Milliarden Euro des Transformationsfonds je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), finanziert werden sollen.
Gesundheitsministerin Müller erklärt: „Diese Kurskorrektur ist wichtig. Der Bund muss sich an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds direkt beteiligen. Eine Finanzierung ausschließlich durch Mittel der gesetzlich Versicherten und der Länder ist nicht tragbar. Denn bei der notwendigen Transformation der stationären Krankenversorgung handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht darum, in ganz Deutschland eine flächendeckende medizinische Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro für die Krankenhausreform aufbringen soll. In der Konsequenz würden damit die Beiträge für Millionen Versicherter weiter erheblich steigen. Der Bund muss sich an der Finanzierung mit eigenen, steuerfinanzierten Haushaltsmitteln beteiligen. Wir brauchen eine faire Lastenverteilung. Der Bund muss einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen, die Länder und die GKV tragen ihrerseits je 30 Prozent bei. Wir brauchen diese 40-30-30-Lösung. Das fordern wir mit unserem Entschließungsantrag. Und neben der GKV muss sich auch die Private Krankenversicherung an der Förderung beteiligen.“
Mit dem Transformationsfonds sollen die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden, um die strukturellen Veränderungen im Zuge der Krankenhausreform zu fördern. In den Jahren 2026 bis 2035 sollen dafür bundesweit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Damit sollen zum Beispiel Vorhaben, die eine standortübergreifende Konzentration von Krankenhausleistungen oder die Weiterentwicklung von Krankenhausstrukturen hin zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umfassen, gefördert werden. Das beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht vor, dass der Bundesanteil in Höhe von 25 Milliarden Euro verpflichtend von der GKV getragen werden soll.
Quelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg

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