Geflügelpest in Päwesin: Stadt Brandenburg ordnet Schutzmaßnahmen an


Putenaufzuchtanlage © Stadt Brandenburg an der Havel / Tanja Wüste

Die Stadt Brandenburg an der Havel ordnet mit der Tierseuchenallgemeinverfügung, veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 30/2025 vom 16.12.2025, zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Geflügelpest an. Die Regelungen betreffen Geflügelausstellungen sowie die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe und gelten ab 17. Dezember 2025.

Hintergrund ist der Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Päwesin, der am 15. Dezember 2025 bekanntgegeben wurde. In einem dortigen Putenbetrieb mit 12.500 Tieren waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber eine tierärztliche Untersuchung veranlasst. Der Bestand wurde durch das Veterinäramt des Landkreises Potsdam-Mittelmark gesperrt und beprobt.

Bereits im Oktober 2025 war ein vergleichbarer Fall in Weseram festgestellt worden. Die aktuelle Lage erfordert ein konsequentes Vorgehen, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Um den betroffenen Tierbestand wird eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern eingerichtet. Zusätzlich wird eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern festgelegt. Innerhalb dieser Zonen gelten besondere seuchenrechtliche Vorgaben.

Zeitgleich wurden umfassende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Diese sowie die vollständige Tierseuchenallgemeinverfügung sind auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel veröffentlicht. Die Stadt bittet alle betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Veranstalter und Händler um Beachtung der Regelungen und um konsequente Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.

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Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / Tanja Wüste

 

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