Fund- und Verwahrtiere: Stadt bereitet neues Vergabeverfahren vor


Hunde sind des Menschen Freund und werden manchmal dennoch zu einem Fund- oder Verwahrtier für die Kommune. © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

Die Unterbringung und Versorgung der Fund- und Verwahrtiere der Stadt Brandenburg an der Havel ist noch nicht dauerhaft geregelt. Die Stadt bereitet deshalb ein neues Vergabeverfahren vor. Beigeordneter Thomas Barz fast den aktuellen Sachstand, einschließlich des bisherigen Verfahrensablaufs seit fristgerechter Kündigung des Vertrages mit dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e. V. (TSV BRB) zum 30. Juni 2026, folgendermaßen zusammen.

Um die Leistungen neu zu vergeben, leitete die Stadt mit der Ausschreibung am 10. April 2026 ein öffentliches Vergabeverfahren ein, das am 11. Juni 2026 aufgehoben wurde. Der Grund: Kein Angebot erfüllte die Bedingungen der Ausschreibungen. So wurden beispielsweise geforderte Eignungskriterien nicht erfüllt, indem eine vorliegende Erlaubnis nicht sämtliche Tierarten abdeckte, deren Aufnahme und Betreuung nach der Leistungsbeschreibung sicherzustellen war.

Thomas Barz schildert:

„Im Zusammenhang mit der Vergabe war auch die von der Stadt festgelegte Vorgabe Gegenstand einer gerichtlichen Prüfung, wonach die Leistungserbringung im Stadtgebiet der Stadt Brandenburg an der Havel erfolgen soll. Das Landgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 1. Juni 2026 die Auffassung der Stadt Brandenburg an der Havel bestätigt, dass für diese Standortvorgabe objektive Gründe vorliegen und die Vorgabe daher sachlich gerechtfertigt ist.“

Daraufhin erfolgte am 22. Juni 2026 ein zweites Vergabeverfahren. Diesmal forderte die Stadt im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erneut zur Abgabe von Angeboten auf. Dabei wurde ausdrücklich zugelassen, dass Auftragnehmer für solche Tierarten, die sie aufgrund ihrer eigenen Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 3 TierSchG nicht selbst aufnehmen dürfen, Nachunternehmer einsetzen können. Damit bestand grundsätzlich die Möglichkeit, fehlende eigene Voraussetzungen für einzelne Tierarten durch die Einbindung entsprechend geeigneter Nachunternehmer abzudecken.

Auch dieses Verfahren musste aufgehoben werden, weil die Eignungskriterien nicht erfüllt wurden.

Thomas Barz erläutert:

„Eine Beauftragung kann nur gegenüber einem Unternehmen oder einer Organisation erfolgen, die die für den jeweiligen Auftrag erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit und damit die notwendige Eignung besitzt. Daneben dürfen keine entsprechenden Ausschlussgründe nach den vergaberechtlichen Bestimmungen vorliegen. Die Frage, wer die Leistungen künftig erbringt, kann daher nicht losgelöst von diesen vergaberechtlichen und tierschutzrechtlichen Voraussetzungen entschieden werden.“

Das weitere Vorgehen werde derzeit abgestimmt und von der Vergabestelle der Stadt Brandenburg an der Havel ein neues Vergabeverfahren vorbereitet, so Barz.

„Wir müssen zeitnah zu einer dauerhaften Lösung kommen – in erster Linie zum Wohl der Tiere, aber auch, um Ruhe und Verlässlichkeit in ein Thema zu bekommen, das die Stadt und die Öffentlichkeit seit längerer Zeit beschäftigt.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

Weitere Nachrichten

barrier-2309816_960_720
Nachrichten

Straßeninstandsetzung im Göttiner Steig

Straßeninstandsetzung im Göttiner Steig pixabay Zur Durchführung von Straßeninstandsetzungsarbeiten im Auftrag der Stadt Brandenburg an der Havel ist es erforderlich, die Straße Göttiner Steig zwischen

Weiterlesen »
Schweigeminute_SVV_300926
Nachrichten

Gedenken an Verstorbene

Gedenken an Verstorbene Schweigeminute. © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt Im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung wurde an drei Persönlichkeiten erinnert, die Brandenburg an

Weiterlesen »
Cookie Consent mit Real Cookie Banner