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Startseite » Blog » Forderungen der Stadt nach zügigem Weiterbau an der Brücke über die Bahngleise beim Ortsteil Wust
Die Video-Konferenz, die Oberbürgermeister Steffen Scheller nach der erneuten Sperr-Ankündigung für die Potsdamer Straße mit dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS) veranlasst hatte, wurde auch genutzt, um den Sachstand des benachbarten Brückenprojektes in Wust zu ergründen.
LS-Bauüberwacherin Louise Rother versicherte, mit dem Neubau sei alles in Ordnung:
Die Brücke wurde am Montag abgenommen, es ist alles bestens. Für die Rampen, den Straßenbau und Radweg steht die Planung. Derzeit werden die Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis geprüft. Die europaweite Ausschreibung geht dieses Jahr noch raus, dauert ein halbes Jahr, sodass wir danach den Zuschlag erteilen könnten.
Warum nicht schon während des Brückenbaus ausgeschrieben wurde, dazu hat sich der LS heute schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung geäußert:
Mit Schreiben vom 30.09.2019 stellte der LS für die o. g. Baumaßnahme einen Antrag auf Durchführung eines Anhörungsverfahrens (Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens). Der Plan hat in der Zeit vom 06.01.2020 bis zum 05.02.2020 in der Stadt Brandenburg an der Havel, der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) und der Landeshauptstadt Potsdam ausgelegen. Die Einwendungsfrist und die Frist für Stellungnahmen der TÖB endete am 05.03.2020.
In Auswertung der eingetroffenen Stellungnahmen und privaten Einwendungen ergab sich die Notwendigkeit von aufwändigen Planungsänderungen (z. B. Berücksichtigung einer Lärmschutzwand auf der Südseite der B 1 und diesbezügliche Folgemaßnahmen, wie z. B. Leitungsumverlegungen und Herstellung von rückwärtigen Grundstückserschließungen sowie Änderungen der landschaftspflegerischen Maßnahmen). Diese Änderungen führten zwangsläufig zur erneuten Betroffenenbeteiligung sowie zur Einräumung diesbezüglicher Einwendungsmöglichkeiten.
Allerdings wies die damalige DB Netz AG (neue Bezeichnung: DB InfraGO AG) bereits im Februar 2021 darauf hin, dass bereits für die Vergabe der Bauleistungen für die allererste bahnseitig durchzuführende Maßnahme (Anpassung der Oberleitungsanlage [OLA] im Bereich des zukünftigen Brückenbauwerkes) das Vorliegen eines „rechtskräftigen Baurechtes“ zwingend erforderlich ist. Die Veröffentlichung der Leistung sollte am 02.09.2021 erfolgen, der Abschluss des Bauvertrages war am 23.12.2021 vorgesehen. Die Durchführung der OLA-Anpassung war im Rahmen einer verbindlich festgelegten Sperrpause der Eisenbahnstrecke Nummer 6110 im Februar / März 2022 terminiert.
Unmissverständlich wies die damalige DB Netz AG darauf hin, dass bei einer Nichteinhaltung (…) frühestens erst wieder im Jahre 2027 mit dem nächstmöglichen Realisierungszeitpunkt der OLA-Anpassung (sowie aller darauffolgenden Maßnahmen zur Errichtung des Brückenbaus) zu rechnen wäre, die dadurch entstehende Verzögerung von mindestens 5 Jahre wäre aufgrund der Bedeutung des Vorhabens und des hohen politischen Drucks nicht vertretbar gewesen.
Aus diesem Grund stellte der LS mit Schreiben vom 30.08.2021 bei der Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf vorläufige Anordnung über Teilmaßnahmen in der Gemarkung Wust in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel gemäß § 17 Absatz 2 FStrG. In dieser vorläufigen Anordnung wurde detailliert festgelegt, welche Maßnahmen durchgeführt werden dürfen. Neben den bauvorbereitenden Maßnahmen waren dies ausdrücklich nur Baumaßnahmen zur Errichtung des „Brückengrundkörpers“ (bis zum Rückbau des Traggerüstes). Die vorläufige Anordnung wurde letztendlich am 13.12.2021 (und damit fristwahrend) erteilt.
Ausdrücklich war aber in der vorläufigen Anordnung festgelegt worden, dass die endgültige Fertigstellung des Brückenbauwerkes, die Einschüttung der Widerlager und die Errichtung des endgültigen Straßendammes sowie der Böschungen nicht Bestandteile der vorgezogenen Bautätigkeiten sein durften.
Das eigentliche Hauptverfahren für die BÜ-Beseitigung lief selbstverständlich weiter, am 15.11.2022 fand ein Erörterungstermin statt und der Planfeststellungsbeschluss wurde am 30.03.2023 erlassen. Da keine Klagen erhoben wurden, ist der Planfeststellungsbeschluss seit dem 20.07.2023 bestandskräftig.
Im Baubereich fanden bereits umfangreiche vorgezogene Maßnahmen (archäologische Untersuchungen, Suche nach Kampfmitteln, ergänzende Baugrunduntersuchungen, Leitungsumverlegungen sowie Errichtung einer neuen Gasdruckregelanlage, Fällung der Allee- und Einzelbäume) statt.
Ebenfalls konnten zwischenzeitlich (auf der Grundlage des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses) auch die Bauleistungen zur Vervollständigung des Brückenbauwerkes (z. B. Absenkung des Überbaus auf die endgültige lichte Höhe von 6,20 m, Herstellung der Fahrbahnbefestigung, des Geh- und Radweges sowie der Geländer) abgeschlossen werden. Darauf ist zurückzuführen, dass das Brückenbauwerk bereits fertiggestellt werden konnte.
Die detaillierten Planungsleistungen für alle anderen Bautätigkeiten (dazu zählen neben dem eigentlichen Straßenbau und der Errichtung von drei Lärmschutzwänden ausdrücklich auch die Einschüttung der Widerlager und die Errichtung des endgültigen Straßendammes sowie der Böschungen) konnten erst auf der Grundlage des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden…
Wann mit dem Baubeginn und der -fertigstellung zu rechnen ist, wurde offengelassen,
weil wir nicht wissen können, wie das Vergabeverfahren läuft,
begründete LS-Sprecher Steffen Streu.
So bleibt es bei der Forderung von Oberbürgermeister Steffen Scheller, das Projekt zügig in Angriff zu nehmen und alle dafür notwendigen personellen Ressourcen beim LS bereitzustellen.
Bestandteile der 17 Millionen Euro teuren Baumaßnahme sind neben der Errichtung des Brückenbauwerkes auch die Entschärfung der Kurve in Höhe des Einkaufszentrums Wust und die Anlage eines einseitigen Geh- und Radwegs. Weiterhin ist geplant, die Kreuzung der B1 mit der Wuster Straße und einer Gemeindestraße umzubauen und eine Mittelinsel zu errichten. Auch Lärmschutzwände werden errichtet.
Quelle: Verwaltung
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