Bebauungsplan Nummer 38 „Wohnen am Hessenweg“ – Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs im Internet
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde aufgrund der ausgesetzten Stellplatzherstellungssatzung nach der Offenlage geändert. Der mit der Ergänzung der örtlichen Bauvorschrift zur Kfz-Stellplatzpflicht (TF 15 Notwendige Stellplätze und Tabelle „Nutzungsart und Zahl der Stellplätze gemäß TF 15) geänderte Entwurf des B-Plans Nummer 38 ist nach § 3 Absatz 2 BauGB erneut zu veröffentlichen, um in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt. Die Verwaltung sieht eine 14-tägige Veröffentlichungsfrist vor.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nummer 38 „Wohnen am Hessenweg“ der Stadt Brandenburg an der Havel wird zusammen mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit Bezug zur ergänzten örtlichen Bauvorschrift gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischen Weg benachrichtigt. Die Unterlagen nach Satz 1 werden während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist)
vom 19. Juni 2025 bis einschließlich 3. Juli 2025
auf den Internetseiten der Stadt Brandenburg an der Havel und über das Internetportal DiPlanung veröffentlicht.
Darüber hinaus können die Bebauungsplanunterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel, Geschäftsbereich 02, Amt für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht, SG Bauleitplanung, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Gebäudeteil A, in der 1. Etage im Zimmer 111 während der Dienstzeiten eingesehen werden.