Ernennung von Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern des Einstellungsjahrgangs 2018 zu Beamtinnen und Beamten auf Probe beim OLG

Bild: Miriam Ulbrich

Am 16.12.2022 wurden 13 Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter nach
bestandener Laufbahnprüfung zu Beamtinnen und Beamten auf Probe ernannt.

Im Rahmen ihres dualen Studiums haben sie die Theorie- und Praxiskenntnisse erlangt, die sie nun bei ihrer Arbeit als Beamte im gehobenen Justizdienst in den Amts- und
Landgerichten, den Staatsanwaltschaften sowie im Ministerium der Justiz anwenden.

Das duale Studium Rechtspflege wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert und
dauert etwa 3 Jahre. Es umfasst fachtheoretische Studienzeiten von 12 Monaten, die die
Anwärterinnen und Anwärter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin
absolvieren, sowie berufspraktische Studienzeiten von 24 Monaten, die in verschiedenen
Abteilungen der Amts- und Landgerichte sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes
Brandenburg zu durchlaufen sind.

Gegenstand der Ausbildung sind sämtliche Schwerpunkte der Rechtspflegetätigkeit, darunter das Grundbuchrecht, Nachlassrecht, Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.

Die Bewerbungsfrist für eine Einstellung als Rechtspflegeranwärterin oder -anwärter endet
jeweils zum 31. Oktober des vor dem Einstellungsjahr liegenden Jahres. Nähere Information sind auf der Homepage des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter:
Karriere/Rechtspflege abrufbar.

Quelle: OLG

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