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Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig am Ziel sein. © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 An
Startseite » Blog » Einschreiten der Stadt Brandenburg an der Havel in Tierstation Schmerzke dient der Durchsetzung des Tierschutzes
Beim Halter besteht Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Das Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel führte im Rahmen seiner Zuständigkeit bereits in der Vergangenheit mehrere Kontrollen der Tierhaltung in der Tierstation in Schmerzke auf Grundlage des Tierschutzgesetzes durch. Dabei wurden durch die zuständigen Mitarbeiter des Veterinäramtes Feststellungen gemacht, die mit dem Tierwohl und dem Tierschutz nicht immer zu vereinbaren waren. Bereits in den letzten Monaten wurden daraufhin wiederholt mit dem Betreiber der Einrichtung entsprechende Gespräche geführt, ihm Hinweise gegeben und auch Auflagen erteilt.
Die letzte Kontrolle fand in diesem Zusammenhang am Montag, 25.07.2022, statt. Die innerbetrieblichen Abläufe entsprachen im Hinblick auf Unterbringung, Betreuung und Pflege der Tiere ganz überwiegend nicht den Anforderungen. Auch waren die Auflagen nicht wie verabredet umgesetzt worden.
Wegen der Vielzahl und der Artenvielfalt der Tiere in der Tierstation wurde auch der besondere Sachverstand von Fachtierärzten für Exoten und Reptilien einbezogen. Sowohl eine auf exotische Tiere spezialisierte tierärztliche Praxis als auch Mitarbeiter der Reptilienstation München nahmen auf Bitten der Stadtverwaltung zusammen mit dem für Artenschutz zuständigen Landesamt für Umwelt an der Begehung teil.
Der Tierhalter hat den Zugang zum Grundstück und zu den Wohn- und Geschäftsräumen ermöglicht. Ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Brandenburg wurde ausgehändigt.
Unter Berücksichtigung der Gebote des Tierschutzes war im Ergebnis ein umfängliches Haltungsverbot auszusprechen und die sofortige Vollziehung dieses Verbotes anzuordnen. Der Verwaltungsakt dazu erging zunächst mündlich, was den gesetzlichen Anforderungen genügt. Eine schriftliche Ausfertigung der Verfügung erfolgt in diesen Tagen.
Die Beigeordnete Susanne Fischer in diesem Zusammenhang:
Die Feststellungen vor Ort ließen keine andere Entscheidung zu. Der Schutz der Tiere hat oberste Priorität auch wenn ich persönlich bedauere, dass es auch in Anbetracht der Sachkunde des Tierhalters und der jahrelangen Zusammenarbeit mit ihm, soweit kommen musste.
Es wurde bislang die Haltung von mehr als 200 Tieren in der Tierstation überprüft. Eine genaue Anzahl lässt sich erst am Ende der Maßnahmen bestimmen, da eine zu erwartende detaillierte Dokumentation der aufbewahrten Tiere nicht vorgelegt werden konnte.
Durch die Verwaltung wurden und werden die Tiere in Obhut genommen und in andere Tierstationen gebracht, wo nun eine umfassende medizinische Untersuchung und wo nötig Behandlung unter dem Gesichtspunkt des Tierwohls erfolgt. Das Veterinäramt wurde bei dieser aufwendigen Maßnahme von Mitarbeitern der Auffangstation für Reptilien aus München unterstützt.
Angesichts des dokumentierten Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustandes bestehen leider begründete Zweifel, dass der Tierhalter bei der Vielzahl der Tiere in der Lage ist, diese angemessen zu pflegen und zu behandeln. Da zu befürchten stand, dass die Tiere weiteren Schaden erleiden könnten und augenscheinlich teilweise bereits schwere Verletzungen oder Todesfälle festgestellt wurden, war es unvermeidlich die Tiere an anderen Orten pfleglich unterzubringen. Im Mittelpunkt des Einschreitens der Stadtverwaltung steht an dieser Stelle das Tierwohl und der Tierschutz. Die gemeinsame Beurteilung der städtischen Veterinäre, der externen Gutachter und auch des Landesamtes ließen leider keine andere Maßnahme zu.
erklärt die Beigeordnete Susanne Fischer dazu.
Gegen den Tierhalter wird von Amts wegen Strafanzeige erstattet, da der Verdacht besteht, dass ein Verstoß gegen § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz vorliegt. Das Verfahren wird mit den notwendigen Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Potsdam abgegeben. Dort werden die weiteren Ermittlungen dazu geführt.
Quelle: Verwaltung
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