
Brand eines Pkw am Wiesenweg – Täter flüchtig
Brand eines Pkw am Wiesenweg – Täter flüchtig pixabay In der Nacht zum Sonntag wurde der Polizei über die Rettungsleitstelle ein Pkw-Brand in der Neustadt
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Derzeit häufen sich die Fälle von illegal abgelagertem Sperrmüll und Elektroaltgeräten im Stadtgebiet
Es entstehen illegal abgelagerte Mengen an Sperrmüll direkt in Wohngebieten, an Hauseingängen bzw. Sammelplätzen. Zum anderen finden sich unschöne Sperrmüll- und Elektrohaufen im Wald und stellen damit ein allgemeines Ärgernis, eine Umweltverschmutzung und eine Gefahr für Tiere und Menschen dar.
Sperrmüll und Elektroaltgeräte werden auch zu früh für die Entsorgung herausgestellt und verstellen dabei die Geh- und Radwege. Dies führt dazu, dass die Fußgänger und Radfahrer behindert werden, andere Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung Abfall dazu stellen und die Stadt verschmutzt.
Die Fachgruppe Umwelt und Naturschutz appelliert dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, sich umweltbewusst zu verhalten und die Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Sperrmüll und Elektroaltgeräte sind bis zum vereinbarten Entsorgungstermin auf dem Grundstück zwischenzulagern und nicht auf den öffentlichen Straßen abzulegen.
Sperrmüll und Elektroaltgeräte können in haushaltsüblichen Mengen problemlos über die Hotline ((03381) 32 37 37) zwei Mal im Jahr kostenlos angemeldet werden. Es erfolgt dann nach Terminvergabe die Abholung vor der Tür. Der Termin sollte frühzeitig, mindestens 14 Tage vor dem Abholtermin, beantragt werden.
Zudem ist es möglich, den Sperrmüll und die Elektroaltgeräte zwei Mal im Jahr kostenlos beim Wertstoffhof, August-Sonntag-Straße 3, 14770 Brandenburg an der Havel selbst abzugeben. Größere Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen sind am Wertstoffhof kostenpflichtig zu entsorgen bzw. ein Großcontainer bei der Stadt Brandenburg an der Havel (E-Mail: abfall@stadt-brandenburg.de) kostenpflichtig zu bestellen.
Illegal entsorgter Sperrmüll und Elektrogeräte sowie zu früh bereit gestellter Sperrmüll und Elektroaltgeräte stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Die Verursacher können mit einem Verwarngeld verwarnt bzw. bei größeren Ablagerungen mit einem Bußgeld belegt werden. Gleichzeitig wird der Verursacher mit der Beräumung des illegalen Sperrmülls beauflagt und hat dies der Behörde nachzuweisen.
Die Stadtverwaltung und das Entsorgungsunternehmen danken für das Verständnis.
Quelle: Verwaltung

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