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Wenn Waschbär, Marder und Co. auf Privatgrundstücken Sorge bereiten
In den vergangenen Tagen gingen wiederholt Meldungen bei der Stadtverwaltung ein, dass Tiere auf Privatgrundstücken mit sogenannten Lebendfallen gefangen wurden und nun eine Lösung gefunden werden müsste, was mit den Tieren geschehen soll.
Meik Fabian von der unteren Jagdbehörde erklärt dazu:
„Der Besitz dieser sogenannten Drahtgitter- oder Lebendfallen ist zwar nicht verboten, ihre Verwendung und ihr Betrieb unterliegen aber rechtlichen Grundsätzen. Je nach einschlägiger Rechtsnorm, welche von Tier zu Tier variiert, kann das Tierschutz-, Jagd- oder Natur- sowie Artenschutzrecht betroffen sein.“
In den Fällen der jüngsten Meldungen, hier wurden Waschbären gefangen, sei das Fangen der Tiere ausschließlich der Jagd vorbehalten.
„Ohne eine Ausnahmegenehmigung für das Privatgrundstück und ohne eine sachkundige Person, also ein Jäger oder eine Jägerin, ist dies so nicht zulässig. Auch wenn vielleicht das Wegfahren des Tieres – bei zum Beispiel Marder oder Waschbär – in ein anderes Gebiet als geeignete Lösung erscheint, wäre dies weder im Sinne des Tierschutzes, noch nach den geltenden Gesetzen zulässig,“
versichert Meik Fabian.
Sein dringender Appell:
„Betreiben Sie keine Fallen, bloß, weil diese frei käuflich zu erwerben sind.“
Marder und Co. fangen zu wollen, bleibe eine jagdliche Handlung und somit Jägern vorbehalten. Ratten und Mäuse können hingegen mit Schlagfallen erlegt und über den Hausmüll entsorgt werden.
Wer mehr zum legalen Falleneinsatz erfahren möchte, kann das Beratungsangebot der unteren Jagdbehörde nutzen und sich sogleich über Möglichkeiten der Geruchs- und Geschmacksvergrämung informieren. Denn auch das Auslegen auf Holzrahmen gespannter Drahtgitterzäune an zu schützenden Objekten kann helfen – zum Beispiel vor Einstiegsmöglichkeiten am Dach oder unterm Auto.
„Wer einen Fuchs im Garten entdeckt, kann versuchen, ihn mit dem Wasserstrahl aus dem Gartenschlauch zu treffen, dann flüchtet er meist und kommt nicht wieder. Gegen Steinmarder und Waschbär können Bewegungsmelder mit Licht und Ton helfen. Probieren kann man es in jedem Fall, ob es funktioniert, wird sich zeigen,“
so Meik Fabian.
Helfen Vergrämungsmethoden nicht, können Fachleute weiterhelfen. Hilfreich dafür kann sein, zuvor eine Wildkamera aufzustellen, um zu erfahren, wann und wie oft das Tier zu Gast ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die untere Jagdbehörde, Telefon (03381) 58 32 07, oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-brandenburg.de
Eine entsprechende Beschreibung der Verwaltungsleistung ist auf der Stadt-Homepage abrufbar.
Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg
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