
Verdienter Derbysieg der Stahl A-Junioren
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Startseite » Blog » Bis 31. März 2024 um Mittel aus dem neuen „Bürgerhaushalt“ bewerben – Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt können Vorschläge für erste Wunsch-Projekte einreichen
Brandenburg an der Havel bekommt einen Bürgerhaushalt. Was bedeutet: Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt können über einen Teil frei verwendbarer Haushaltsmittel selbst entscheiden, in einem Prozess, den die Verwaltung lediglich moderierend und beratend begleitet.
Es bedurfte noch eines 70-minütigen Austausches während der Januar-Sitzung der Stadtverordneten, dann stand gemäß Beschlussvorschlag Nummer 010/2024 mehrheitlich fest: Was ab 2025 nach einer zu erstellenden Satzung ablaufen soll, wird 2024 unbürokratischer gehandhabt, um gleich loslegen zu können. Das sogenannte „informelle Verfahren“ lautet:
a) Die Öffentlichkeit wird in geeigneter Form über die Möglichkeit informiert, Anregungen für Bürgerhaushalts-Maßnahmen an die Stadtverordnetenversammlung zu richten.
b) Die Einreichungsfrist für Vorschläge zum Bürgerhaushalt 2024 wird auf den 31.03.2024 festgesetzt.
c) Einzelne Vorschläge sollen nicht höhere Kosten verursachen als 25.000 €.
d) Die eingereichten Vorschläge werden durch die Verwaltung auf ihre fachliche und technische Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit sowie hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten vorgeprüft.
e) Über die Vorschläge stimmen die Stadtverordneten in der Sitzung im Mai 2024 ab. Dabei kann jeder Stadtverordnete für mehrere Vorschläge im Rahmen des Gesamtbudgets votieren. Die Anzahl der Voten pro Stadtverordnete/n wird auf max. 5 begrenzt. Die Vorschläge mit den meisten Stimmen bis zur Ausschöpfung des Gesamtbudgets sind von der Verwaltung umzusetzen.
Ab 2025 gilt laut Beschlusstext:
Grundlage für die Umsetzung des Bürgerhaushaltes der Stadt Brandenburg an der Havel in den Jahren ab 2025 wird eine Bürgerhaushaltssatzung. Dazu erarbeitet die Verwaltung einen entsprechenden Satzungsentwurf, in dem das Prozedere und die Durchführung des Bürgerhaushaltes nachvollziehbar und transparent geregelt sind. Darin soll explizit geregelt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger abschließend per Votum über die umzusetzenden Vorschläge entscheiden. Der Satzungsentwurf ist der SW bis zur SVV im März 2024 zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.
All das setzte die ebenfalls mehrheitsfähige Änderung der Hauptsatzung voraus,
nach Nummer 4 wird eine neue Nummer 5 mit folgendem Inhalt eingefügt: ‚Bürgerhaushalt.‘ § 4 Absatz 2 wird um einen neuen Satz 3 mit folgendem Inhalt erweitert: ‚Die Einzelheiten zum Bürgerhaushalt (Absatz 1 Nummer 5) werden in einer Bürgerhaushaltssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel näher geregelt.‘
Während nun die Satzung für den Bürgerhaushalt ab 2025 entsteht, kann sich um die Mittel für 2024 bis zum 31. März beworben werden. Dafür hat die Stadt ein überschaubares Formular (nebst Datenschutzrichtlinien) bereitgestellt: Hier geht es zum Formular.
Quelle: Verwaltung

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