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Bäckerstraße gesperrt pixabay Am Freitag, den 19. September findet in der Bäckerstraße ein Nachbarschaftsfest statt. Dazu wird die Bäckerstraße zwischen den Einmündungen Schusterstraße und Parduin/Mühlentorstraße
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Bebauungsplan Nummer 38 „Wohnen am Hessenweg“ – Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 38 „Wohnen am Hessenweg“ der Stadt Brandenburg an der Havel wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 38 liegt in der Quenzsiedlung und damit im westlichen Stadtteil Altstadt der Stadt Brandenburg an der Havel. Im räumlichen Geltungsbereich liegen die unbebauten Flächen der ehemaligen Kleingartenanlage „Zu den Birken“ sowie die nördlich und südlich anliegenden Verkehrsflächen des Hessenwegs. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,2 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: 395, 22 tlw., 25 tlw. der Flur 98 in der Gemarkung Brandenburg. Bei den teilweise einbezogenen Flurstücken 22 und 25 handelt es sich um die in den räumlichen Geltungsbereich einbezogene öffentliche Straßenverkehrsfläche „Hessenweg“. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind in dem nebenstehenden Kartenausschnitt dargestellt.
Anliegen der Planaufstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung der innerstädtischen Fläche zu Wohnzwecken zu schaffen. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB erforderlich. Im Bebauungsplan erfolgt in der Hauptsache die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Weitere wesentliche Planungsziele sind:
Der Bebauungsplan Nummer 38 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 BauGB i.V.m. 13 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen wird. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nach § 13 a Absatz 2 Nummer 2 BauGB angepasst.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 38 „Wohnen am Hessenweg“ der Stadt Brandenburg an der Havel wird zusammen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumenten gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen nach Satz 1 werden während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist)
vom 6. Januar 2025 bis einschließlich 7. Februar 2025
auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel veröffentlicht und über das Internetportal DiPlanung.
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung und § 5 Absatz 1 Brandenbur-gisches Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/ die Stellungnehmende erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
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