Bericht des Oberbürgermeisters über wesentliche Gemeindeangelegenheiten zur Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2025


Oberbürgermeister Steffen Scheller © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Medienvertretende,

unsere Regattastrecke Beetzsee und somit die Stadt Brandenburg an der Havel könnten olympisch werden! Gestern war ich mit Alexandra Adel und Uwe Philipp im Berliner Olympiastadion dabei, als Berlin seine Olympiabewerbung mit dem Titel „Berlin+“ vorstellte. Das war ein stattlicher Auflauf von Regierungschefs, darunter Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke. Auch viele Vertreterinnen und Vertreter der am Bewerbungsprozess beteiligten Kommunen waren eingeladen und nach Berlin gekommen.

Es steht noch nicht fest, für welches Jahr sich Deutschland – also der DOSB – bewerben will und kann. In Frage kommen die Jahre 2036, 2040 oder 2044. Das Bewerbungsverfahren innerhalb Deutschlands beim DOSB nimmt nun allerdings Ende Mai die erste Hürde und danach soll weiter abgewogen werden, mit welcher Bewerbung der DOSB im kommenden Jahr ins olympische Rennen geht.

Noch gibt es vier Grobszenarien: München, Rhein-Ruhr, Hamburg und eben Berlin+. Und beim Berlin+-Konzept spielt unsere Regattastrecke Beetzsee eine wesentliche Rolle. Hier sollen die Kanurennsport- und die Ruderwettbewerbe ausgetragen werden. Als weitere Brandenburger Olympia-Orte sind Bad Saarow für die Golf-Wettbewerbe, Potsdam als Austragungsort für Triathlon- und Straßenradsport-Wettbewerbe sowie Frankfurt (Oder) für die Schießwettbewerbe im Konzept mit dabei. Diese zusätzlichen Veranstaltungen würden die sportliche Vielfalt des Landes Brandenburg unterstreichen und ihm eine noch größere internationale Bedeutung im Rahmen der Spiele verleihen. Im Falle unserer Regattastrecke sind wir überzeugt, dass sie unter sport-fachlichen Gesichtspunkten bereits heute den Anforderungen an nationale und internationale Wettkämpfe im Rudern und Kanurennsport entspricht. Das konnte bereits bei einigen internationalen Wettkämpfen unter Beweis gestellt werden. Eine Weiterentwicklung des Geländes der Regattastrecke und des Umfeldes wird mit den Kanu- und Ruder-Verbänden auf Landesebene und national sowie mit dem MBJS regelmäßig besprochen. Daher sind auch im Haushaltsentwurf des Landes Brandenburg – bei allen Schwierigkeiten – für die kommenden Jahre wieder Fördermittel für die Wettkampfdurchführung und die bauliche Unterhaltung und den Ausbau enthalten. Das ist aus meiner Sicht auch das Ergebnis der guten Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und uns in Brandenburg an der Havel, die bereits über viele Jahre hinweg besteht.

Der Landtag Brandenburg hat noch vor dem Termin für die Konzeptabgabe Berlins in der ersten Bewerbungsstufe auf Antrag der Koalitionsfraktionen einen einstimmigen Beschluss gefasst, mit dem sich der Landtag zur Unterstützung der Bewerbung und des Konzeptes von Berlin bekennt. Wie erwähnt war gestern die Konzeptvorstellung, worauf nun rechtzeitig bis zum 31. Mai 2025 die Konzeptabgabe beim DOSB folgt. Es ist meines Erachtens wichtig, dass sich dem Bekenntnis nun auch die Stadt Brandenburg an der Havel kurzfristig anschließt. Ich habe dafür die Beschlussvorlage 157/2025 vorbereitet und hoffe auf breite, möglichst einstimmige Zustimmung. Die bisherigen Reaktionen aus der SVV zur Einbeziehung der Regattastrecke waren positiv. Und ich danke der Stadtverordnetenversammlung, dass wir heute die Tagesordnung unserer Sitzung um genau diesen Tagesordnungspunkt noch erweitert haben.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich will meine Ausführungen auch nutzen, um zu zwei gegenwärtigen Großbaustellen zu informieren. Zum Ersten: Sichtbar gut voran geht es in der Potsdamer Straße, wo für nächste Woche, nämlich am Donnerstag, den 5. Juni, eine Baustellenbegehung mit Staatssekretärin Dr. Ina Bartmann in Vertretung von Infrastrukturminister Detlef Tabbert bevorsteht. Auch Frank Schmidt, Regionalbereichsleiter des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg wird dabei sein. Während der letzten zwei, drei Wochen ist dort wirklich sichtbar viel passiert. Wie beim Verlegen von Rollrasen im Garten bringt im Straßenbau das Aufbringen von Asphalt die Baustellen mächtig voran. So sieht die neue Straße bereits nutzbar aus. Gegenwärtig sind die Nebenanlagen, wie das Anpassen der Böschung, der Bau der Rad- und Fußwege, im Entstehen, sodass wir laut Plan am 5. Juni auf einer im Prinzip nutzbaren Teilbaustelle stehen sollten. Ziel ist, den Verkehr dann bis zum 7. Juni auf die neue Fahrbahn umzuleiten und danach die stadteinwärtige Fahrbahn zur Baustelle zu erklären. Für Brandenburg an der Havel ist das ein ganz wesentlicher Fortschritt, weil dann endlich die Tonnagebegrenzung auf einer der wichtigsten Stadtanbindungen wegfällt.

Zum zweiten: Ich wurde im Vorfeld auch gebeten, mich zum Fortgang an der Quenzbrücke zu äußern. Dem will ich gern nachkommen, weil einige Presseberichte – insbesondere wohl die Überschriften – für diese Nachfragen gesorgt haben. Für die Quenzbrücke ist die Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes – hier namentlich das Wasserstraßenneubauamt Magdeburg – in der Verantwortung. Die Pläne für den Ersatzneubau wurden im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt, dort für gut befunden, und sind auch mit der Verwaltung abgestimmt. Das Projekt wurde aufgrund der technischen und verkehrlichen Anforderungen als GU-Vergabe ausgeschrieben. Auch das ist aus unserer Sicht nachvollziehbar und richtig. Die Vergabe sollte nun erfolgen und die Bauausführung sollte starten, so dass der Ersatzneubau planmäßig die alte Brücke ersetzt.

Nun ist aber das Wasserstraßenneubauamt als Bauherr mit einem Nachprüfverfahren konfrontiert. Die dafür zuständige Vergabekammer des Bundes besteht beim Bundeskartellamt in Bonn. Von dort wurde der Einspruch gegen die Auftragsvergabe zwar zurückgewiesen. Dagegen hat das Unternehmen aber beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde hat bezogen auf die Vergabeentscheidung des WNA eine aufschiebende Wirkung. Dazu wird es eine Verhandlung im zuständigen Vergabesenat geben, die möglicherweise erst im Dezember stattfindet. Aber bereits vorher soll darüber entschieden werden, ob die Beschwerde eine aufschiebende Wirkung hat. Und das wäre auch wichtig, denn die vom WNA beabsichtigte GU-Vergabe ist aus meiner Sicht gerechtfertigt. Der Ersatzbau soll nämlich schon stehen – zwar soll er noch auf Behelfsstützen liegen – und schon den Verkehr aufnehmen, bevor der Abbruch der alten Brücke erfolgt. Den Abbruch vorher durchzuführen, das war der Grund für den Nachprüfantrag und die Beschwerde, halte ich für äußerst problematisch, weil dann kein Verkehr mehr vor Ort bis zur Errichtung des Ersatzbauwerkes über den Silokanal stattfinden könnte.

Es sprach also viel für die Vergabe an einen GU und es spricht auch weiter alles dafür. Schauen wir also, wie das OLG Düsseldorf aufgrund der durch das WNA ja auch bereits beim Bundeskartellamt vorgetragenen Argumente entscheidet. Vergessen wir einstweilen mal die Überschrift der Tagespresse.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

diese Beispiele und auch zu befürchtende Zerstückelung der Bauleistungen im Zusammenhang mit der Überführung am Altstädtischen Bahnhof zeigen uns deutlich auf, welcher Bedeutung es zukommt, dass Bund und Länder bei Infrastrukturmaßnahmen zu einer Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung kommen. Die zu beachtenden Regelungen im Planungsrecht und auch im Vergaberecht bedürfen einer Entbürokratisierung oder einer Klarstellung, damit solche Hindernisse erst gar nicht auftreten.

Natürlich ist Deutschland ein Rechtsstaat und Verwaltungsentscheidungen auf allen Ebenen werden nachprüfbar bleiben. Aber es kann durchaus sinnvoll sein, den Rechtsweg abzukürzen, um zu schnelleren Entscheidungen zu kommen. Geredet wird darüber schon länger und mit Blick auf den neuen Koalitionsvertrag im Bund können wir auch davon ausgehen, dass hier nun die richtigen Schritte folgen werden.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

abschließend möchte ich noch auf bevorstehende Ereignisse und Veranstaltungen hinweisen. Dabei geht es mir nicht nur um Himmelfahrt und Pfingsten.

Erleben Sie gern das Krugparkfest, das im 200. Jubiläumsjahr des Krugparks am kommenden Sonnabend, also am 31. Mai zu erleben ist.

Merken Sie sich auch das darauffolgende Wochenende für die World Freestyl Skateboarding Championship 2025 an der Regattastrecke Beetzsee vor.

Persönlich möchte ich Sie, sehr geehrte Stadtverordnete, nochmals zu unserem Sommerempfang am 11. Juni ebenfalls auf dem Gelände der Regattastrecke Beetzsee einladen. Nehmen Sie sich dafür die Zeit und lassen Sie uns mit Vertreterinnen von Vereinen und Verbänden, aus der Wirtschaft, von Schulen und Kitas, von anderen Behörden ins Gespräch kommen. Und lassen Sie uns dort die mit den Ehrenamtspreisen der Stadt auszuzeichnenden Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler feiern.

Schließlich steht uns allen dann vom 20. bis 22. Juni das 60. Havelfest bevor, was hoffentlich bei bestem Wetter ein großartiges und friedliches Volksfest wird.

Wer mehr über die Erlebnismöglichkeiten in der Stadt erfahren möchte, sollte sich übrigens die von der STG gepflegte BRB-Events-App aufs Handy laden. Dafür werbe ich immer wieder gerne.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

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