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Startseite » Blog » Bericht des Oberbürgermeisters über wesentliche Gemeindeangelegenheiten zur Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2025
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Medienvertreter,
ich habe heute 2 Themen, die ich ansprechen werde. Ein Thema der letzten Monate auch in der Stadtverordnetenversammlung war die notwendige Schließung des Industriemuseums, weil lose Teile von der Hallendecke gefallen waren. Die Schadstellen am Hallendach hatten bekanntlich im August 2023 zur Schließung geführt. Die Stadtverwaltung hatte daraufhin mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und mit Hilfe der Ostdeutschen Sparkassenstiftung sowohl das notwendige Gutachten, als auch die notwendigen Maßnahmen, um zu einer Wiedereröffnung zu kommen, finanziert. Neben einer Baustoffuntersuchung und dem Sanierungskonzept handelt es sich dabei vor allem um ein zu installierendes Sicherheitsnetz unter der Hallendecke.
Wir haben dabei einen Finanzierungsanteil von rund 50.000 Euro übernommen. Insgesamt sind geförderte Aufwendungen von ca. 157.000 Euro angefallen. Nicht vergessen möchte ich auch die Unterstützung der MEBRA als Eigentümerin der Halle. Anfang April ist die Wiedereröffnung geplant und ich freue mich, dass dieser bedeutende Teil unserer Industriegeschichte und Museumslandschaft dann wieder erlebbar ist. Eine große Wiedereröffnungsfeier soll es laut dem Leiter des Industriemuseums, Marius Krohn, im Rahmen des Internationalen Museumstages am 18. Mai 2025 geben.
Mein zweites Thema ist die Grundsteuer. Die grundsteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger haben es bemerkt. Wir haben die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 – soweit uns das aufgrund der vorliegenden Messbescheide für die Grundstücke möglich war – verschickt. Da die Verwaltung und auch mich direkt gegenwärtig und wohl auch weiterhin diverse Fragen dazu erreichen, will ich nochmals einige grundsätzliche An-merkungen insbesondere zur Grundsteuer B machen, die ja für alle Grundstücke anfällt, die nicht forstwirtschaftlich oder landwirtschaftlich genutzt werden, da für diese die Grundsteuer A gelten würde.
Ganz allgemein: Die Grundsteuerreform soll nach Ansicht des Bundes, der ein neues Grundsteuerrecht ab dem Jahr 2025 herbeiführen musste, für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast und eine verfassungsgemäße Wertbe-messung der Grundstücke sorgen. Während die Ermittlung des Steuermessbetrages auf der Grundlage der vom Finanzamt vorgenommenen Neubewertung der Grundstücke erfolgt, sind die Städte und Gemeinden ausschließlich für die Festlegung des Hebesatzes zuständig. Eine Entscheidung über den Hebesatz kann daher keine strukturellen Ungleichheiten in der Besteuerung der Grundstücke ausgleichen. Dies führt dazu, dass selbst bei einem konstanten oder nur moderat veränderten Hebesatz erhebliche Veränderungen bei der tatsächlichen Steuerbe-lastung der Grundstückseigentümer auftreten können.
Wir nehmen wahr, dass selbstgenutzte und vermietete Wohnimmobilien oft erhebliche Bewertungssteigerungen erfahren haben. Im Gegensatz dazu profitieren gewerblich genutzte Grundstücke vielerorts von einer im Vergleich zu der Zeit vor der Neubewertung nun deutlich geringeren Wertfestsetzung durch die Bewertungsstellen der Finanzämter. Das führt dazu, dass die Steuerlast für Gewerbegrundstücke in vielen Fällen sinkt, während Grundstücke mit Wohnnutzungen Erhöhungen ihrer Grundsteuern zu verzeichnen haben.
Die Kommunen stehen vor der Herausforderung, durch die Anpassung der Hebesätze eine Erhöhung der Einnahmen aus der Grundsteuer in der Summe zu vermeiden übermäßige Belastung der Bürger zu vermeiden. Daher hat das Land Brandenburg aus der Summe der neu ermittelten Messbeträge die notwendigen Anpassungsbeträge für die Hebesätze der Grundsteuer B für jede Stadt und Gemeinde ermittelt. Für Brandenburg an der Havel hat uns das Land die Anhebung des Hebesatzes auf 540 Prozent empfohlen. Die Stadtverordnetenversammlung hat jedoch abweichend davon entschieden, den Hebesatz für die Grundsteuer B nicht anzuheben, sondern ihn bei 530 Prozent zu belassen. Das bedeutet also erst einmal Mindereinnahmen für die Stadt.Das bedeutet aber auch, dass wir die vom Bund vorgeschriebene Aufkommensneutralität der Grundsteuereinnahmen einhalten, oder eben sogar unterschreiten.
Wir werden gegenüber der Stadtverordnetenversammlung in Kürze auch berichten, wie sich die Einnahmen nach der neuen Grundsteuerbewertungen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben. Erst nach vollständiger Vorlage der Grundsteuermessbeträge lassen sich die konkreten Grundsteuererträge für die Grundsteuer B ermitteln lassen. Gleiches gilt für die auf einen Hebesatz von 380 Prozent festgesetzte Grundsteuer A.
Das Finanzamt Brandenburg arbeitet derzeit daran, die bisher noch nicht erfolgten Bewertungen vorzunehmen.
Ich hoffe, im April zur tatsächlich zu erwartenden Höhe der Grundsteuererträge für das Jahr 2025 zu berichten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Die Aufzeichnung der Stadtverordneten-Sitzung vom 26. März 2025.
Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt
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