Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz jetzt online möglich

pixabay

Bei erstmaliger gewerblicher Tätigkeit oder Beschäftigung mit direktem oder indirektem Lebensmittelkontakt (Herstellung, Behandlung und Verkauf) muss eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erfolgen.

Diese Belehrung wurde seit vielen Jahren als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Angesichts einer großen Nachfrage ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes freuen sich, die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz ab sofort auf einer Internet-Plattform anbieten zu können. Damit ist ein weiterer bürgerfreundlicher Service eingerichtet, welcher dem Anspruch der sogenannten „Digitalen Transformation“ gerecht wird.

Termine können ab sofort reserviert werden.

Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates. Interessenten finden alle Informationen hier.

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

 

Weitere Nachrichten

VBBr_Heartbeat_Revival_131125-1
Nachrichten

Mit einem Knopfdruck Leben retten

Mit einem Knopfdruck Leben retten „Heartbeat Revivel“ heißt das kleine lebensrettende Gerät, das bei der „Herzschlag Wiederbelebung“ helfen kann. Mit einem kleinen lebensrettenden Schlüsselanhänger stattet

Weiterlesen »
police-974410_960_720
Polizeibericht

Nach Verkehrsunfall geflüchtet

Nach Verkehrsunfall geflüchtet Die Polizei ist am Montagabend über einen Verkehrsunfall in Kirchmöser informiert worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand kam es zur Kollision zwischen einem vorfahrtsberechtigten

Weiterlesen »
Cookie Consent mit Real Cookie Banner