
Stallpflicht in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel für Hausgeflügel
Stallpflicht in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel für Hausgeflügel Wildgänse, die übern Beetzsee fliegen © Stadt Brandenburg an der Havel / René Paul-Peters
Startseite » Blog » B 1 Potsdamer Straße: Halbseitige Sperrung um zwei Tage verschoben – Ab 07.02.24
Die Vorbereitungen für die halbseitige Sperrung der Bundesstraße 1 / Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel erfordern mehr Zeit. Deshalb wird die Sperrung nicht wie angekündigt am Montag, 05.02.2024 eingerichtet, sondern am Mittwoch 07.02.2024 um 8:00 Uhr. Die Verschiebung war notwendig geworden, weil die Kommunen den Landesbetrieb gebeten hatten, Fußgängerüberwege an Haltestellen in Krahne, Reckahn und Göttin sowie eine zusätzliche Ampel an einer Kreuzung in Reckahn einzurichten.
Ab Mittwoch kann das Stadtzentrum Brandenburg stadteinwärts aus Richtung Schmerzke / B 102 nicht mehr erreicht werden. Die Umleitung führt über die B 102 Paterdamm und über die Kreisstraße K 6948 Rotscherlinde, Krahne, Reckahn und Göttin nach Brandenburg an der Havel. Stadtauswärts kann die Brücke genutzt werden. Alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, können die Baustelle passieren oder die parallel verlaufende Alte Potsdamer Landstraße und die Brücke am Hauptbahnhof nutzen.
Im Zeitraum von Freitag, 23.02.24 – 18:00 Uhr bis Dienstag 27.02.24 – 6:00 Uhr kommt es zusätzlich zu einer Vollsperrung der B 1, weil für die Bohrpfahlwand, die in der Zeit der halbseitigen Sperrung errichtet werden soll, weitere Sicherungsmaßnahmen in Form von Rückverankerungen erforderlich sind; sie müssen unterhalb der jetzigen Fahrstreifen eingebracht werden. Die Erreichbarkeit der Alten Potsdamer Landstraße ist während der Vollsperrung gewährleistet.
Quelle: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

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