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Startseite » Blog » Aufwertung des Wegenetzes in der historischen Gottschalk-Siedlung im Ortsteil Kirchmöser
Erneuerung des Gehweges an der Friedhofstraße in Brandenburg OT Kirchmöser
Ich freue mich über die Erteilung des Zuwendungsbescheides für die Erneuerung des Gehweges an der Friedhofstraße in Brandenburg im Ortsteil Kirchmöser. Mit dieser lang ersehnten Zuwendung können wir den dringend notwendigen Gehweg endlich sanieren.
sagt Bürgermeister Michael Müller.
Dieser Gehweg ist seitens der Verwaltung schon im Rahmen des Teilhabeplanes als prioritär eingestuft worden. Nach dem letzten Rundgang der Mitglieder des Teilhabeplans im Ortsteil Kirchmöser fand dieser Gehweg die Zustimmung für eine Fördermittelbeantragung. Der Zuwendungsbescheid liegt uns nun vor.
Zum Hintergrund:
Die Zuwendung erfolgt durch das Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER. Im Teilbereich E: Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
Die Förderung setzt sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen:
Zuwendung Land / Bund: 83.000 Euro
Gesamtkosten: 140.000 Euro
Durchführungszeitraum: bis 30.09.2024
Baubeginn: Anfang Juli 2023
Ziel des Projektes ist die Aufwertung der seit 1926 bestehenden, historischen Gottschalk-Siedlung mit 166 Wohnungen im Brandenburger Ortsteil Kirchmöser. Durch die Herstellung eines durchgehenden Wegenetzes für Fußgänger wird die Wohnqualität verbessert, eine gute Anbindung an den Bahnhof Kirchmöser erreicht, von welchem stündlich Regionalzüge in Richtung Berlin oder Magdeburg fahren. Fußgängern wird eine sichere Erreichbarkeit des Friedhofes ermöglicht.
Die Friedhofstraße ist die letzte noch unbefestigte Straße im Kiez und bedarf zur Herstellung eines bedarfsorientieren Gesamtbildes einen Gehweg. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau des Gehwegs durch Abbruch des in großen Teilen unbefestigten Gehwegs und Herstellung eines befestigten Gehwegs, inkl. der Herstellung von barrierefreien ungesicherten Querungsstellen über die Anliegerstraße.
Der einseitig vorhandene Gehweg hat eine Gesamtlänge von ca. 320 m. Der Weg ist zum kleineren Teil mit Betonplatten und -pflaster befestigt und zum größeren Teil unbefestigt mit einem Schotter-Sand- Gemisch. Derzeit hat der Gehweg, wo vorhanden, eine befestigte Breite von ca. 1,50 m und soll auf der gesamten Länge im Mittel von 2,0 m befestigt werden.
Im Rahmen des Teilhabeplanes wurde diese Maßnahme als prioritär eingestuft.
Quelle: Verwaltung
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