
ZEITENWENDE – 8. SYMPHONIEKONZERT im BT Großes Haus
ZEITENWENDE – 8. SYMPHONIEKONZERT im BT Großes Haus Zeitenwende_(c) BT-Maira Roewer ZEITENWENDE – 8. SYMPHONIEKONZERT Freitag, 13. Juni 2025, Samstag, 14. Juni 2025 jeweils 19.30
Startseite » Blog » Arbeitskreis: Gewaltschutz ist nicht verhandelbar – Landesregierung muss Verantwortung übernehmen
Der städtische Arbeitskreis „Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder“, unterstützt laut der Gleichstellungsbeauftragten Jeannette Horn, die diesen kommissarisch leitet, ein Anliegen des „Arbeitskreises Opferschutz“ der Landeshauptstadt Potsdam, der die aktuellen Einsparungen im Landeshaushalt im Bereich Gewaltschutz kritisiert. Besonders betroffen sind in Potsdam Projekte und Träger, deren Finanzierung über das Jahre 2025/26 hinaus bislang nicht gesichert ist..
Jeannette Horn:
„Zum 31. März 2025 wurde auch die Beratungsstelle der Opferhilfe aufgrund ungesicherter Finanzierung in unserer Stadt geschlossen.“
Der Arbeitskreis erklärt:
„Der Schutz vor Gewalt ist ein unveräußerliches Grundrecht. Unabhängig von der aktuellen Haushaltslage fordern wir, die Arbeitskreise zum Thema Gewaltprävention und Gewaltschutz in den Kommunen und Landkreisen Brandenburgs, die Landesregierung mit Nachdruck dazu auf, ihrer gesetzlichen und menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden.“
„Schon heute bleibt das Land Brandenburg hinter den Standards zurück, die durch internationales und Bundesrecht (wie die Istanbul Konvention und dem Gewalthilfegesetz) vorgegeben sind. Dazu zählen beispielsweise der flächendeckende Zugang zu niedrigschwelligen und barrierefreien Beratungsangeboten und ausreichend geschützten Plätzen in Frauenhäusern, wie sie laut Konvention in einem angemessenen Schlüssel zur Bevölkerungszahl zur Verfügung stehen müssen.“
„Wir stellen klar: Die strukturellen Lasten, die durch unzureichende Ausfinanzierung oder geplante Einsparungen entstehen, dürfen nicht weiter auf kommunaler Ebene abgeladen werden. Wir verweigern uns, die Konsequenzen eines Rückzugs des Landes auf dem Rücken der Betroffenen zu tragen.“
„Verwaltungsabläufe und Projektmittelvergabe sind oft komplex und ineffizient, was die Umsetzung externer Hilfsprojekte behindert. Zudem ist Brandenburg das einzige Bundesland in Deutschland, in dem bislang eine beauftragte Person für Opferschutz fehlt, die als zentrale Anlaufstelle fungieren könnte.“
Des Weiteren heißt es in der Erklärung:
„Wir appellieren an die Abgeordneten des Brandenburger Landtags, sich für eine strukturelle Verbesserung des Opferschutzes einzusetzen. Notwendig sind eine verlässliche Finanzierung, der Ausbau von Schutzplätzen für alle Betroffenengruppen und die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle. Nur so kann gewährleistet werden, dass Opfer von Gewalt in Brandenburg die Hilfe und Unterstützung erhalten, die sie dringend benötigen.
Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg
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