Dommuseumsaussstellung zum letzten Mal zu sehen
Dommuseumsaussstellung zum letzten Mal zu sehen Blick in einen Ausstellungsraum des Dommuseum Das Dommuseum verabschiedet sich mit einer Finissage von der Jahresausstellung „Keine Frau. Nirgends“.
Startseite » Blog » Anliegerpflichten im Winter – Verbot des Einsatzes von Streusalz
Wenn der Winter mit Schnee und Glätte kommt, wird schnelles Handeln erforderlich. Damit der Straßenverkehr gefahrlos funktioniert, wichtige Zufahrtsstraßen frei bleiben oder vorrangig geräumt werden und alle Verkehrsteilnehmer sicher an ihr Ziel kommen können, ist der Winterdienst auf mehrere Schultern verteilt. Zum einen auf die Stadt Brandenburg an der Havel mit ihren Dienstleistern MEBRA mbH und BDL GmbH und den Landesstraßenbetrieb, welche auf den Fahrbahnen und verkehrswichtigen Stellen (wichtige Kreuzungsübergänge, an Haltestellen und wichtige Radwege) den Winterdienst gemäß der Einteilung in Dringlichkeitsstufen durchführen. Zum anderen aber auch auf die Anlieger, die auf den Gehwegen und auf den Straßen der Reinigungsklasse C ihrer übertragenen Winterwartungspflicht nachzukommen haben.
Es muss jeder an das Grundstück angrenzende Gehweg geräumt und gestreut werden. Dazu zählen beispielsweise auch Garten- oder Garagengrundstücke.
Grundsätzlich gilt: Zuerst sind Schnee und Eis mechanisch zu räumen und erst danach abstumpfe Mittel einzusetzen. Breite Gehwege müssen nicht in ihrer gesamten Breite geräumt und gestreut werden. Es reicht ein 1,50 m breiter Streifen, damit auch Personen mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl sicher aneinander vorbeikommen.
Auf Straßen, die nicht über einen Gehweg verfügen, ist zur bebauten Fahrbahnseite hin ein 1,50 m breiter Streifen für Fußgänger von Schnee freizuhalten und zu bestreuen.
An Straßenkreuzungen müssen die Gehwegflächen so von Schnee freigehalten und gestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Querungsbereichen gewährleistet ist.
Die allgemeine Räum- und Streupflicht gilt werktags von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei länger anhaltendem Schneefall muss in angemessenen Zeitabständen, ggf. mehrmals täglich, geräumt und gestreut werden.
Zum Streuen auf Gehwegen sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, Späne oder Granulat zu verwenden. Verschiedene Hersteller bieten geeignete Streumittel abgepackt im Einzelhandel an. Mit Rücksicht auf unsere Umwelt (Bäume, Pflanzen, Boden und Gewässer) und die Tiere ist die Verwendung auftauender Stoffe, wie zum Beispiel Salz, auf Gehwegen nicht gestattet.
Das Salz verbindet sich bei Tauwetter mit Wasser zu einer säuerlichen Lösung, welche die Wurzeln von Bäumen und anderen Pflanzen angreift. Die geschwächten Bäume sind anfälliger für Infektionen durch Pilze und Bakterien. Viele Bäume und andere Pflanzen leiden durch die Streusalze unter einer gestörten Wasser- und Nährstoffversorgung. Verzögerter Blattaustrieb im Frühjahr, vorzeitiger Laubfall oder das Sterben von Pflanzenteilen bis hin zum Absterben der ganzen Pflanze sind die Folge. Die Schäden machen sich meist erst im darauffolgenden Sommer bemerkbar, wenn sich die Blätter an den Rändern braun verfärben oder Bäume bereits im Hochsommer völlig entlaubt sind. Viele Straßenbäume ereilt durch Streusalz ein schleichender Tod.
Zudem greift das Streusalz die Tierpfoten der (Haus-)Tiere, v.a. von Hunden und Katzen, an und führt zu Entzündungen an den Fußballen. Einige Hunde fressen gerne Schnee, was in Verbindung mit Streusalz zu ernsthaften Reizungen und Schäden der Magenschleimhaut führen kann.
Weiterhin gehen Korrosionsschäden an Brücken, Fahrzeugen und Gebäudeteilen häufig auf das Konto des winterlichen Streusalzes. Auch Schuhe und Kleidung werden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.
Streusalz ist lt. Straßenreinigungssatzung nur in folgenden Ausnahmen erlaubt.
Der zusammengeschobene Schnee ist so am Gehwegrand oder notfalls am Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder behindert wird.
Die Einläufe der Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind dabei von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee vom Grundstück darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden. Zum Schutz der im Winter besonders gefährdeten Pflanzen darf salzhaltiger Schnee nicht auf Baumscheiben oder begrünten Flächen abgelagert werden.
Die Regelungen zu den Anliegerpflichten können Sie in der aktuellen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung noch einmal nachlesen.
Tipps für alle Verkehrsteilnehmer:
Fragen oder Hinweise zum Thema Winterdienst können an die Stadtverwaltung unter den Telefon Nummer (03381) 58 31 19 und 58 31 40 gerichtet werden.
Quelle: Verwaltung
Dommuseumsaussstellung zum letzten Mal zu sehen Blick in einen Ausstellungsraum des Dommuseum Das Dommuseum verabschiedet sich mit einer Finissage von der Jahresausstellung „Keine Frau. Nirgends“.
Die Technische Hochschule Brandenburg lud regionale Unternehmen zur Veranstaltung „KMU@THB“ ein und stellte dabei innovative Methoden und Technologien vor. Praxisorientierte Lösungsansätze für mittelständische Unternehmen
Sieger im Manga- und Comic-Zeichenwettbewerb wurden gekürt Die 1. Platzierten von links nach rechts: Maurin, Fatira, Meggy und Annabell Die Stadtteilbibliothek Hohenstücken hatte zum zehnten
BSC Süd 05 mit 4:2 Auswärtserfolg in Werder Verein Drei wichtige Auswärtspunkte konnte am Sonnabend der BSC Süd 05 aus Werder mit in die Havelstadt
Die Einnahme von Tabletten endete gegen einen Baum Durch einen namentlich bekannten Zeugen wurde der Leitstelle ein Verkehrsunfall mitverletzter Person gemeldet, wobei ein PKW gegen
Technische Hochschule Brandenburg – Wie kultureller Austausch und neue Technologien das Bildungssystem in Krisenregionen stärken Die Delegationsgruppe in „Bytna“ (zu Deutsch „Mein Haus“), einem zum
Spielbericht: Stadtdartsliga Brandenburg – 3. Spieltag Auch der dritte Spieltag brachte reichlich Spannung und beeindruckende Leistungen in allen Ligen. Hier sind die wichtigsten Highlights und
Es war höchste Zeit: Die Uhr auf dem Neustädtischen Markt ist wiederbelebt! Sie haben das Projekt Wiederbelebung der City-Uhr möglich gemacht. 7.021 Tage nachdem Brandenburgs
Notstand im Igelhaus – Wer hat noch Kleintierkäfige und kann sie dem Naturschutzzentrum Krugpark zur Verfügung stellen? Kleintierkäfige, vorzugsweise mit den Maßen ca. 65x35x35 cm
FlussLandStadt – Einblicke in die Gemäldesammlung des Stadtmuseums Ein Lastkahn wendet auf der Niederhavel, im Hintergrund leuchtet der Dom in der Abendsonne – Werner Gast
Viele Weihnachtsengel gesucht! RFT Kabel Brandenburg GmbH Der brandenburgische Kabelnetzbetreiber RFT Kabel unterstützt in diesem Jahr die weltweite Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“. Mitmachen kann jeder,
VBBr-Endspurt in der Bauhofstraße Die Baustelle in der Bauhofstraße. Vom 23.10.2023, 08:00 Uhr bis voraussichtlich 30.11.2024 werden in der Bauhofstraße die Haltestellen in Höhe der