Ab 1. August nur noch digitale Lichtbilder für hoheitliche Ausweisdokumente


Für Ausweisdokumente ist ab sofort ein digitales Lichtbild Pflicht. © Stadt Brandenburg an der Havel

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen für die Herstellung von hoheitlichen Ausweisdokumenten nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.

Das Bürgeramt der Stadt Brandenburg an der Havel weist darauf hin, dass die bisher geltende Ausnahmeregelung zur Annahme von Papierlichtbildern zum 31. Juli 2025 ausgelaufen ist.

Ab dem 1. August 2025 werden nur noch aktuelle biometrische Lichtbilder, in Form eines QR-Codes, zur Herstellung von Dokumenten akzeptiert. In der Stadt Brandenburg an der Havel werden diese von den hier ansässigen Fotografen oder bei der Drogeriemarktkette DM angeboten.

Im Bürgerservice der Stadt können keine Lichtbilder angefertigt werden.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel

 

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