
Bratkartoffel Feuerwehreinsatz auf dem Görden
Bratkartoffel Feuerwehreinsatz auf dem Görden pixabay Während der Zubereitung von Bratkartoffeln entschied sich ein 30-jähriger Mieter dazu, sich kurz zur Ruhe zu legen und schlief
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252 Brandenburger Badegewässer ausgewiesen – Wasserqualität erneut hervorragend - Badesaison startet offiziell am 15. Mai
Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung startet am Montag (15. Mai) offiziell die diesjährige Badesaison im Land Brandenburg. Für 2023 wurden 252 Badegewässer ausgewiesen, die zuvor von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bestimmt worden sind. Davon sind 229 (91 Prozent) mit „ausgezeichnet“ eingestuft worden. Elf Badestellen erhielten das Prädikat „gut“ und zwei das Prädikat „ausreichend“. Alle Badestellen und aktuellen Informationen zur Wasserqualität sowie zur Ausstattung und Erreichbarkeit sind auf dem Portal www.badestellen.brandenburg.de veröffentlicht. Die Badestellenkarte wird regelmäßig aktualisiert.
Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ist die „Badesaison“ der Zeitraum, in dem mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet werden kann. Dies ist in der Regel der Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September eines Jahres, soweit nicht die oberste Landesbehörde etwas anderes bestimmt. Vor und während der Badesaison sind von den Gesundheitsbehörden vor Ort Überwachungsmaßnahmen an den jährlich ausgewiesenen Badegewässern vorgesehen.
An den Badestellen Miersdorfer See in Zeuthen (Dahme-Spreewald) und Spree-Lagune in Lübben (Dahme-Spreewald) wurden umfangreiche Sanierungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen vorgenommen, so dass für diese Badestellen noch keine ausreichenden Datensätze für eine Bewertung nach Brandenburgischer Badegewässerverordnung vorliegen. Eine Bewertung der Wasserqualität für diese beiden sowie für acht neue Badestellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Baden und Schwimmen in freien Gewässern ist im Land Brandenburg grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es wird von der zuständigen Behörde an dieser Stelle ein Badeverbot oder ein Abraten vom Baden aufgrund der Wasserqualität ausgesprochen. Insofern obliegt es den kommunalen Behörden vor Ort zu entscheiden, inwiefern an bestimmten Stellen gebadet werden darf oder nicht.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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