
Luki verlässt Empor Brandenburg
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Startseite » Blog » Zensus 2022 – Volkszählung in Brandenburg an der Havel beginnt am 15. Mai
Der letzte Zensus fand 2011 statt und wird regulär alle 10 Jahre durchgeführt, wurde aber im letzten Jahr wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben.
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für gesellschaftliche Entscheidungen, zum Beispiel der bedarfsgerechten Planung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten.
Nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner werden befragt. Für die Haushaltebefragung wird eine repräsentative Stichprobe gezogen.
Etwa drei Monate lang interviewen die sogenannten Erhebungsbeauftragten („Interviewer“) der kommunalen Erhebungsstelle Brandenburg an der Havel die Haushalte an den ausgewählten Anschriften.
Ende August werden die Befragungen der Haupterhebung abgeschlossen sein. Vereinzelt kann es im Anschluss zu Wiederholungsbefragungen durch die Erhebungsbeauftragten kommen, um die Qualität der Ergebnisse zu sichern.
Eines sollten alle Bürgerinnen und Bürger vorab wissen: Die Interviewerinnen und Interviewer kommen nicht unangemeldet vorbei. Vor der Befragung wird den Auskunftspflichtigen eine Terminankündigung in den Briefkasten geworfen. Darauf sind auch die Kontaktdaten des Interviewers enthalten, um den Termin bei Bedarf verschieben zu können.
Klingelt der Interviewer zum angekündigten Termin an der Haustür, zeigt er auf Verlangen seinen offiziellen Erhebungsbeauftragtenausweis in Verbindung mit seinem Personalausweis vor, um die Rechtmäßigkeit seiner Tätigkeit nachzuweisen.
Die Haushaltebefragung zum Zensus 2022 findet grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch statt. Es ist nicht zwangsläufig erforderlich, dass beim Besuch des Erhebungsbeauftragten alle Mitglieder eines Haushalts anwesend sind. Das Zensusgesetz erlaubt, dass ein volljähriges Haushaltsmitglied die Angaben auch für andere Haushaltsmitglieder machen kann.
Wichtig: Die Erhebungsbeauftragten dürfen nicht nach Einkommen, Religion, Bankinformationen, Ausweisdokumenten, Passwörtern, Unterschriften oder Impfstatus fragen. Sie haben keine Kenntnis über Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Daher findet der Erstkontakt mit den Auskunftspflichtigen ausschließlich durch die Terminankündigungsschreiben statt. Wenn ein Anruf erfolgt, dann nur als Rückruf auf einen vorangegangenen Anrufversuch der Auskunftspflichtigen.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Erhebungsbeauftragten nicht in die Wohnung lassen. Bestehen Zweifel an der Legitimität des Erhebungsbeauftragten oder der Echtheit des Erhebungsbeauftragtenausweises, können die Betroffenen die zuständige Erhebungsstelle in Brandenburg an der Havel kontaktieren.
Alle Erhebungsbeauftragten sind zur Verschwiegenheit per Gesetz verpflichtet.
Gefragt wird im Kurzinterview zum Beispiel nach Namen, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Diese Fragen werden allen Haushalten an den ausgewählten Adressen gestellt. Die Beantwortung dauert fünf bis zehn Minuten. Dabei besteht Auskunftspflicht, d.h. man ist gesetzlich verpflichtet, zu antworten.
Zusätzlich gibt es einen erweiterten Fragebogen. Hierbei werden beispielsweise Fragen zu Bildungsstand und Erwerbstätigkeit gestellt. Die Beantwortung dauert ebenfalls etwa zehn Minuten. Auch für diese Fragen ist die Beantwortung verpflichtend. Die Auskunft kann online selbst erteilt werden. Hierfür erhalten die Befragten vom Erhebungsbeauftragten persönlich die Zugangsdaten überreicht. Wer nicht online melden will oder kann, kann den erweiterten Fragebogen in Ausnahmefällen auch als Papiervariante ausgehändigt bekommen.
Der Gesetzgeber verlangt die Prüfung der Qualität der Ergebnisse. Daher findet für einen kleinen Teil der Befragten ein weiteres Interview, die sogenannte Wiederholungsbefragung, statt. Rund vier Prozent der Personen, die bereits an der Haupterhebung teilgenommen haben, müssen sich erneut dem Kurzinterview durch einen Erhebungsbeauftragten stellen.
Ja. Es ist gesetzlich im Rahmen des Zensusgesetztes 2022 geregelt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei den zum Zensus zugehörigen Erhebungen Auskunft geben.
Wer also für den Zensus ausgewählt wurde, ist zur Teilnahme verpflichtet. Die Auskunftspflicht findet sich in §23 des Zensusgesetzes. Eine Ablehnung der Teilnahme am Zensus ist nicht möglich. Sollten die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger vergessen haben bei der Erhebung teilzunehmen, dann erhalten sie zunächst eine entsprechende Erinnerung. Bei Nichtteilnahme wird letztlich ein Zwangsgeld ausgesprochen.
Zum Zensus 2022 gehört auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Dazu werden alle Haus-Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt. Das Ziel der GWZ ist die vollzählige Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum sowie aller Wohnungen zum Zensus-Stichtag. Die Zugangsdaten zum GWZ-Online-Fragebogen werden postalisch zugestellt. Auch für die GWZ besteht eine Auskunftspflicht.
Stadt Brandenburg an der Havel
Erhebungsstelle der Stadt Brandenburg an der Havel
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: (03381) 58 10 20
E-Mail: EHST-BRB@zensus-bbb.de
Weiterführende Informationen und Erklärvideos finden Sie auf der Internetseite der Stadt Brandenburg and er Havel unter www.stadt-brandenburg.de/rathaus/zensus-2022.
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