
Elektrisches Longboard am Tschirchdamm beschlagnahmt
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Stadt Brandenburg an der Havel erlässt „Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und vorsorgender Grundwasserschutz durch Einschränkung der Nutzung des Grundwassers“
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat heute eine Allgemeinverfügung zum Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers erlassen. Die Regelungen treten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gelten bis zum 31. August 2026.
Hintergrund sind die anhaltende Trockenheit, unterdurchschnittliche Niederschläge – trotz vereinzelt üppiger Regengüsse – sowie überdurchschnittlich hohe Temperaturen und wiederkehrende Hitzeperioden, die zu einer erheblich erhöhten Verdunstung führen.
Die anhaltende Trockenheit wirkt sich unmittelbar auf den Wasserhaushalt der oberirdischen Gewässer aus. Sinkende Wasserstände und verringerte Abflüsse beeinträchtigen die ökologischen Funktionen der Gewässer erheblich. Niedrige Wasserstände führen zu einer Erwärmung des Wassers und einer Verringerung des Sauerstoffgehalts und somit zu verschlechterten Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen.
Auch die Grundwasserneubildung bleibt aufgrund der geringen Niederschläge und der hohen Verdunstungsraten hinter dem erforderlichen Maß zurück. Gleichzeitig steigt während trockener und heißer Witterungsperioden der Wasserbedarf für Bewässerungszwecke, insbesondere von Gärten, Grünanlagen und landwirtschaftlichen Flächen, erheblich an.
Ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ist die Wasserentnahme aus allen oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs untersagt. Das betrifft insbesondere das Abpumpen oder Ableiten von Wasser aus Flüssen, Seen, Teichen und Gräben.
Von diesem Verbot ausgenommen sind ausschließlich Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Flächen.
Auch die Nutzung von Grundwasser wird eingeschränkt. Private Grün- und Gartenflächen dürfen nur noch in der Zeit von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr bewässert werden.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass tagsüber durch hohe Temperaturen und starke Sonneneinstrahlung große Mengen des Beregnungswassers ungenutzt verdunsten. Die Bewässerung in den Abend- und Nachtstunden ermöglicht eine effizientere Wassernutzung und trägt dazu bei, den Wasserverbrauch insgesamt zu reduzieren.
Die derzeitige Witterung führt dazu, dass sich Böden, Gewässer und Grundwasser nur unzureichend regenerieren können. Niedrige Wasserstände und sinkende Abflüsse beeinträchtigen die Gewässerökologie erheblich. Gleichzeitig steigt in Hitzeperioden der Wasserbedarf für Bewässerungszwecke deutlich an.
Mit der Allgemeinverfügung verfolgt die Stadt das Ziel, den Wasserhaushalt zu schützen, eine weitere Verschlechterung der Gewässersituation zu verhindern und die gesetzlichen Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Brandenburgischen Wassergesetzes einzuhalten.
In begründeten Einzelfällen kann die untere Wasserbehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen, sofern dadurch keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten ist.
Die Einhaltung der Regelungen wird von der unteren Wasserbehörde überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Oberbürgermeister Daniel Keip:
„Die Stadt Brandenburg an der Havel bittet alle Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Jeder eingesparte Liter trägt dazu bei, Gewässer und Grundwasser in der aktuellen Trockenperiode zu schützen.“
Das Sachgebiet Natur- und Wasserschutz weist auf die in den Vorjahren bereits veröffentlichten Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser hin:

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