
Danke, Loriot! – Zum 15. Todestag von Vicco von Bülow
Danke, Loriot! – Zum 15. Todestag von Vicco von Bülow Vicco von Bülow beim Besuch seiner Geburtsstadt im Jahr 2009. © Stadt Brandenburg an der
Alkoholisierter Rudergänger, zwei Schiffsunfälle mit Charterboot verursacht, Unbekannte lösen Boot von Liegestelle und schieben es in die Fahrrinne, Alkoholisiert mit dem Sportmotorboot unterwegs
Alkoholisierter Rudergänger
Im Zuge einer Sportbootkontrolle stellten Beamte der Wasserschutzpolizei am Donnerstagabend fest, dass der Rudergänger eines Sportmotorbootes unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 44-jährigen Mann einen Wert von 1,33 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ihm weiteren Verlauf zum Polizeirevier gebracht, wo eine ärztliche Blutprobentnahme erfolgte. Eine entsprechende Strafanzeige wurde aufgenommen. Den an Bord befindlichen Schiffsführer erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Gleich zwei Schiffsunfälle mit Charterboot verursacht
Der Bootsführer eines Charterbootes teilte der Polizei am Donnerstagabend zwei Sportbootunfälle mit seinem Charterboot mit. Beamte der Wasserschutzpolizei begaben sich vor Ort und nahmen die jeweiligen Unfallanzeigen auf. Nach derzeitigem Kenntnisstand war der 33-jährige Bootsführer im Stadtgebiet Brandenburg zu Berg unterwegs und beachtete zunächst bei der Durchfahrt der Straßenbrücke Sankt-Annen-Straße offenbar nicht die Höhe seines Bootes. In Folge streifte das Gelände des Charterbootes die Brücke, wobei an der Brücke kein Schaden entstand. Bei der weiteren Fahrt übersah er zudem im Brandenburger Stadtkanal eine der grünen Fahrwassertonnen und sein Boot kollidierte mit dieser. Die Tonne verkeilte sich kurzzeitig unter dem Boot und wurde einige Meter mitgeschliffen. Dabei wurde die Tonne teilweise stark zerkratzt. Die Beamten informierten das Wasserschifffahrtsamt und den nautischen Informationsfunk. Es wurden zwei Schiffsunfallanzeigen aufgenommen. Der entstandene Sachschaden wird auf insgesamt etwa 3000 Euro geschätzt.
Unbekannten lösen Boot von Liegestelle und schieben es in Fahrrinne
Ein Zeuge hat die Polizei am Donnerstagnachmittag über ein unbemannt treibendes Sportmotorboot unweit der Fußgängerbrücke in Plaue informiert. Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei begaben sich daraufhin vor Ort und konnten das treibende Boot auf Havel feststellen. Es wurde in einer nahegelegenen Bucht außerhalb der Fahrrinne verankert. Über das Kleinfahrzeugkennzeichen konnten die Beamten den Eigner des Bootes ermitteln. Dieser gab an, dass das Bornufer in Plaue der Liegeort des Bootes sei. Dort trafen die Beamten auch auf den Melder. Dieser schilderte, dass das Sportmotorboot von zwei unbekannten männlichen Personen losgebunden und in Richtung Fahrwasser geschoben worden sei. Anschließend seien die Täter davongelaufen. Die Polizeibeamten nahmen eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr auf.
Weitere Zeugen, die etwas beobachtet haben und Angaben zum Sachverhalt oder den unbekannten Tätern machen können, können sich bei der Polizeiinspektion Brandenburg an der Havel unter der Telefonnummer 03381 560-0 melden. Alternativ können Sie auch unser Hinweisformular im Internet nutzen. Dieses finden Sie in den Online-Services unseres Bürgerportals unter: www.polizei.brandenburg.de.
Alkoholisiert mit dem Sportmotorboot unterwegs
Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten am Donnerstagmittag ein Sportmotorboot auf der Regattastrecke. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 47-jährigen Bootsführer einen Wert von 0,82 Promille. Nachdem ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt worden war, wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen ihn wurde aufgenommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin:
Die Promillegrenzen auf dem Wasser sind analog zu denen im Straßenverkehr. Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten. Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es auf dem Wasser zwar nicht, dafür drohen aber hohe Geldstrafen und sogar der Entzug des Sportbootführerscheins.
Quelle: Polizeidirektion West

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