Auch Briefwahl ist noch möglich
Einige Brandenburgerinnen und Brandenburger fragen dieser Tage in der Stadtverwaltung nach, wo ihre Wahlbenachrichtigung bleibt und welches Wahllokal sie zur Oberbürgermeister-Stichwahl am Sonntag, 23. November 2025, aufsuchen sollen.
Kurz: Es gibt keine erneute Wahlbenachrichtigung. Für die Stichwahl bleibt die Wahlbenachrichtigung des ersten Wahlganges vom 9. November 2025 gültig und ist zur Wahl mitzubringen. Sie erleichtert das Auffinden der Personen im Wählerverzeichnis. Auf der Benachrichtigung ist auch das Wahllokal angegeben, in dem am Wahltag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr gewählt werden kann.
Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand hat, legt zur Stimmabgabe einfach seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor und zwar im selben Wahllokal, wo zwei Wochen zuvor die Stimme abgegeben wurde.
Leicht zu finden ist das zuständige Wahllokal auch im Info-Bereich zur Oberbürgermeisterwahl auf den Internetseiten der Stadt Brandenburg an der Havel.
Briefwahl-Hinweis: Wer sich für die Briefwahl entschieden, aber seinen Stimmzettel noch nicht abgeschickt hat, kann zum direkten Einwerfen des Wahlbriefes die Briefkästen der Wahlbehörde am Nicolaiplatz 30 oder in der Klosterstraße 14 nutzen. Die letzte Leerung erfolgt am Wahlsonntag um 17:15 Uhr.
Am Freitag, 21. November, besteht außerdem von 09:00 bis 11:30 und von 13:00 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort in der Wahlbehörde zu erledigen.
Zusammengefasst finden Sie wichtige Hinweise zur Oberbürgermeisterwahl 2025.
Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt