Am 12. November ist die neue Satzung des Jugendamtes veröffentlicht worden. Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss haben sie beschlossen. Die Änderung setzt das Brandenburgische Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen vollständig um und gibt Jugendlichen mehr Einfluss.Junge Menschen ab 14 Jahren sollen künftig stärker mitreden.
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern, die aus der Stadtverordnetenversammlung oder aus fachkundigen Erwachsenen und Jugendlichen gewählt werden. Wer im Ausschuss sitzt, wird zu Beginn jeder Wahlperiode festgelegt.
Dazu kommen zwei junge Menschen im Alter von 14 bis unter 27 Jahren als beratende Mitglieder. Sie bringen ihre Sicht ein und begleiten den Ausschuss durch die Wahlperiode.
Im Mittelpunkt der Satzung steht ein Gedanke, der oft Nelson Mandela zugeschrieben wird:
„Die Jugend ist unsere stärkste Kraft für Veränderungen.“
Dieser Blick prägt den neuen Ansatz.
Erweitert wurde auch der Bereich der Arbeitsgemeinschaften nach Paragraph 78 SGB VIII. Dort arbeiten öffentliche und freie Träger, Einrichtungen und Behörden zusammen. Ihr Ziel ist eine bessere Abstimmung der Angebote und eine stärkere Einbindung der Träger in die Planung. Dazu gehören feste Arbeitsgemeinschaften für Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie das Netzwerk Kinderschutz und das Netzwerk Frühe Hilfen. Sie arbeiten gleichberechtigt zusammen, haben jedoch keine eigenen Entscheidungsrechte gegenüber dem Jugendhilfeausschuss.
Mehr Beteiligung, mehr Wirkung: Die Stimme der Jugend prägt die Zukunft unserer Stadt. Mit dieser Satzung setzt die Stadtverwaltung auf Beteiligung, Transparenz und echte Zusammenarbeit mit jungen Menschen.