Änderung des Landesaufnahmegesetzes geplant


Oberbürgermeister Steffen Scheller © Karoline Wolf

Oberbürgermeister Steffen Scheller begrüßt den vom Landeskabinett beschlossenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, das in erster Lesung für die 21. Sitzung des Landtags am 19. November 2025 vorgesehen ist.

Mit der geplanten Änderung sollen nur noch Geflüchtete mit sicherer Bleibeperspektive in die Kommunen verteilt werden. Geflüchtete ohne gesicherte Bleibeperspektive sollen hingegen in Übergangs- und Ausreiseeinrichtungen untergebracht werden, wofür die maximal zulässige Aufenthaltsdauer auf bis zu 24 Monate auszuweiten ist. Ausgenommen sind Familien mit Kindern: sie sollen innerhalb sechs Monaten in kommunale Übergangswohnheime oder in andere Landeseinrichtungen kommen, um die frühzeitige Integration von Familien zu fördern.

Laut Gesetzentwurf soll mit der Einführung von Landesübergangseinrichtungen eine gesteuerte Verteilung und Integration von Geflüchteten ermöglicht werden, um die Landkreise und kreisfreien Städte (Kommunen) zu entlasten. In die Kommunen sollen grundsätzlich nur noch die Asylbewerber kommen, die eine konkrete Aussicht auf einen Aufenthaltstitel haben. In Landesobhut sollen Ausländerinnen und Ausländer verbleiben, die eine unklare oder schlechte Bleibeperspektive haben, wie abgelehnte Asylbewerber. Für eine effiziente Rückführung werden Ausreiseeinrichtungen errichtet. Gleichzeitig wird das Landesaufnahmegesetz an die neue Zuständigkeitsverteilung angepasst, indem alle aufsichtsrechtlichen Befugnisse und Aufgaben vom Ministerium für Soziales auf das für Integration zuständige Ressort übertragen werden.

Laut Städte- und Gemeindebund müsse noch geregelt werden, dass die Zentrale Ausländerbehörde die zuständige Ausländerbehörde für den Personenkreis ist, der in Landesübergangseinrichtungen untergebracht ist. Kritisiert wird auch, dass für die Migrationssozialarbeit ab 2026 weniger Personalstellen finanziert werden und ab 2027 ganz strichen wird.

Für Ergänzungen und Änderungen des Gesetzentwurfes bleibt Zeit, nach der 1. Lesung im Landtag wird der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen, wo eine Anhörung erfolgt.

Oberbürgermeister Steffen Scheller, der Präsidiumsmitglied des Städte- und Gemeindebundes ist, begrüßt den Gesetzentwurf,

da er zentralisierte Verfahren ermöglicht und die Kommunen entlastet. Doch die geplante Entlastung der Kommunen darf nicht durch Abwälzung von Arbeit und Kosten bei der Migrationssozialarbeit unterlaufen werden.

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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