Nachweis des Geflügelpestvirus H5N1 bei einer Wildgans - Veterinäramt ruft Geflügelhalter zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf


Zwei Graugänse rasten auf einer Wiese. © Pixabay/jggrz

Bei einer verendeten Graugans, die in der vergangenen Woche im Bereich der Stadtmarina in 14770 Brandenburg an der Havel gefunden wurde, wurde das Geflügelpestvirus H5N1 nachgewiesen. Der Erstbefund des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) wurde inzwischen durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor bestätigt.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Brandenburg an der Havel weist darauf hin, dass es sich bei der Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) um eine hochansteckende Tierseuche handelt, die insbesondere für Haus- und Wildgeflügel erhebliche Risiken birgt. Eine Übertragung auf den Menschen ist äußerst selten, kann aber bei engem Kontakt zu infizierten Tieren nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Aufruf an Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter der Stadt:

  • Füttern Sie Ihr Geflügel im Stall.
  • Gewässer sollten nicht gemeinsam von Haus- und Wildgeflügel genutzt werden.
  • Vor Betreten der Geflügeltierhaltung sollten mindestens die Schuhe gewechselt, besser noch Schutzkleidung angezogen werden. Nutzung von betriebseigener Kleidung und Schuhen.
  • Hände waschen vor Betreten und nach Verlassen der Haltung nicht vergessen.
  • Zugangsbeschränkungen: Nur betriebszugehörige Personen dürfen die Ställe betreten.
  • Trennung von Wildvögeln: Futter, Einstreu und Tränkwasser sind so zu lagern, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.
  • Meldung verdächtiger Krankheits- oder Todesfälle: Bei erhöhter Sterblichkeit oder Krankheitssymptomen im Bestand ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren.
  • Überprüfen Sie, ob Sie Ihre Geflügelhaltung bei der zuständigen Behörde mit den aktuell gehaltenen Tierarten und -zahlen angezeigt haben.

Aufstallungspflicht: Sollte sich die Seuchenlage verschärfen, kann eine Stallpflicht erforderlich werden. Überprüfen Sie die Unterbringungsmöglichkeiten für Ihr Geflügel. Die Pflicht zur Aufstallung wird dann per Allgemeinverfügung erlassen.

Hintergrund

Das Virus der aviären Influenza H5N1 tritt in Deutschland in der Wildvogelpopulationen auf und kann vor allem in den Herbst- und Wintermonaten durch wandernde Wildvögel verbreitet werden. Einzelne Funde bei Wildvögeln gelten als Warnsignal, dass das Virus in der Region zirkuliert.

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Tot aufgefundene Wasser- oder Greifvögel sollten nicht berührt, sondern dem Veterinäramt oder der örtlichen Ordnungsbehörde gemeldet werden, damit diese zur Untersuchung eingeschickt werden können.

Kontaktdaten:

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel

Telefon:
(03381) 58 53 61
E-Mail:
veterinaeramt@stadt-brandenburg.de

 

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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