Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 9. November 2025
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in der Stadt Brandenburg an der Havel wurden versandt und werden allen wahlberechtigten Personen bis spätestens 19. Oktober 2025 zugesendet. Alle wichtigen Informationen zu der Wahl finden Sie auf unserer Stadtseite unter www.stadt-brandenburg.de/wahlen.
Sie sind am Wahltag im Urlaub, können aus gesundheitlichen oder anderen Gründen Ihre Stimme nicht persönlich abgeben?
Die Briefwahl ist für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine sichere und unkomplizierte Möglichkeit, ihr persönliches Wahlrecht auszuüben.
Die Briefwahlunterlagen können über
Die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes enthält ebenfalls einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Dieser kann ausgefüllt und persönlich unterschrieben im frankierten Briefumschlag an die
Stadt Brandenburg an der Havel
Klosterstraße 14
SG Statistik und Wahlen
14770 Brandenburg an der Havel
gesandt werden oder persönlich in die am Verwaltungsstandort Nicolaiplatz 30 befindlichen Briefkästen Wahlbehörde bzw. Statistik und Wahlen eingeworfen werden. Nach Antragstellung werden die Briefwahlunterlagen zeitnah zugeschickt.
Wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich ab dem 20. Oktober 2025 bei der zuständigen Wahlbehörde, Nicolaiplatz 30, 1. OG, Raum 108 beantragen und direkt vor Ort unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass per Briefwahl wählen.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Das Wahlberechtigtenverzeichnis ist im Zeitraum vom 20. Oktober bis 7. November 2025 zu folgenden Sprechzeiten geöffnet:
- Montag: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Freitag: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
zusätzlich am Freitag, den 7. November 2025 von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Die Beantragung des Wahlscheines ist bis zum Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr, möglich. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Wer den Antrag auf Briefwahl für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Der verschlossene Briefwahlumschlag kann unfrankiert in jeden Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden oder bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Der Wahlbrief ist nicht im Wahllokal abzugeben, sondern sollte spätestens am 6. November 2025 bei der Deutschen Post eingeliefert werden. Ein Einwurf des Wahlbriefes in den Briefkästen der Stadtverwaltung am Verwaltungsstandort Nicolaiplatz 30 ist bis zum Wahltag, 17:15 Uhr möglich.
Für den Fall, dass Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ihre Stimme in einem nicht barrierearmen Wahllokal abgeben müssen, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem ein barrierearmes Wahllokal in der Stadt Brandenburg aufzusuchen oder durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel