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Sozialministerin Müller: „Pflegeversicherung ist selbst zum Pflegefall geworden und muss reformiert werden“
Start der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Pflegereform – Müller bringt Antrag ein
Morgen (7. Juli) findet die erste Sitzung der neuen Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Pflegereform im Bundesgesundheitsministerium statt. Brandenburgs Sozialministerin Britta Müller, die daran teilnehmen wird, fordert eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Mit einem eigenen Antrag möchte sie unter anderem erreichen, dass das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA), ein Instrument zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland, das seit 2017 angewendet wird, auf den Prüfstand gestellt wird.
Ministerin Müller erklärt: „Die soziale Pflegeversicherung ist selbst zum Pflegefall geworden und muss dringend reformiert und neu ausgerichtet werden. Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt exponentiell zu, mehr als es der Demografie entspricht. Aus meiner Sicht ist es daher notwendig, dass die Bundesregierung die Begutachtungsinstrumente zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit auf den Prüfstand stellt und evaluiert. Als die Pflegeversicherung in Deutschland im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt wurde, war das ursprüngliche Ziel, schwerstpflegebedürftige Menschen vor finanzieller Überforderung zu schützen. Die Versicherung sollte verhindern, dass Pflegebedürftigkeit zur Abhängigkeit von Sozialhilfe führt. Inzwischen sind immer mehr neue Leistungen hinzugekommen, und der Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde deutlich erweitert. Hinzu kamen versicherungsfremde Leistungen, ohne dass der Bund deren Kosten aus Steuermitteln erstattet. Das Ergebnis: Die soziale Pflegeversicherung ist unterfinanziert. Die Kosten für die Pflege steigen immer weiter, während die Einnahmen der Versicherung nicht im gleichen Maße zunehmen. Und während auf der einen Seite die Kosten der Pflege steigen, steigen auch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Pflege wird unbezahlbar und die Ausgaben zur Hilfe zur Pflege steigen kontinuierlich. Wir sind also da angekommen, wo wir mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung gestartet sind – zurück im Jahr 1995! Das zeigt: Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung, ohne die Beiträge ungebremst steigen zu lassen. Wenn wir knappe Ressourcen haben, müssen wir uns auf das konzentrieren, was unbedingt notwendig ist. In der Pflege sind damit die schwerstpflegebedürftigen Menschen gemeint.“
In Brandenburg stärkt die Landesregierung mit dem „Pakt für Pflege“ insbesondere die häusliche Pflege und die Pflege vor Ort. Das Ziel ist es, Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bestmöglich zu versorgen, Angehörige zu entlasten, Beratungsstrukturen auszubauen und die Fachkräftesicherung in der Pflege zu fördern. Vor einer personalintensiven Pflege im Heim sollen systematisch alle Hilfen genutzt werden, um noch weitere Zeit gut versorgt zu Hause bleiben zu können.
Sozialministerin Müller: „Mit dem ‚Pakt für Pflege‘ mit seinen weitreichenden Maßnahmen nimmt Brandenburg bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Die hier gesammelten Erfahrungen werden wir in den Prozess zur Pflegereform einbringen. Brandenburg ist ein Bundesland, in denen die demografischen Folgen früher bewältigt werden mussten als anderswo. Und wir sind mit dem ‚Pakt für Pflege‘ in vielerlei Hinsicht weiter als andere Länder. Davon kann bundesweit profitiert werden. Aus unserer Sicht ist die Frage der künftigen Sicherstellung der pflegerischen Versorgung besonders wichtig. Hier brauchen die verantwortlichen Akteure – insbesondere die Pflegekassen – mehr Freiraum, um regional passende Lösungen in Bezug auf Angebote und Strukturen in der pflegerischen Versorgung nach SGB XI vereinbaren zu können. Der Vorrang der häuslichen Pflege kann nur realisiert werden, wenn neben der pflegerischen Versorgungsstruktur im engeren Sinne auch eine funktionierende und ortsnahe Struktur für die pflegeflankierende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zur Verfügung steht. Denn vielfach wechseln pflegebedürftige Menschen ins Heim, weil trotz der abgesicherten pflegerischen ambulanten Versorgung es an einer ausreichenden Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, zum Beispiel im Haushalt, beim Einkaufen, bei Behördengängen oder für den Weg zum Arzt fehlt. Hier setzt der ‚Pakt für Pflege‘ an. Außerdem sollen in Brandenburg Einzelpersonen als Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als ‚alltagsunterstützende Angebote‘ anerkannt werden, um Pflegebedürftige und deren Angehörige in ihrem Alltag noch stärker zu entlasten. Eine entsprechende Verordnung wird derzeit vorbereitet.“
Hintergrund
In Brandenburg sind über 214.000 Menschen pflegebedürftig. Rund 57 Prozent aller Pflegebedürftigen in Brandenburg sind über 80 Jahre alt. Das geht aus der Pflegestatistik 2023 hervor. Im Vergleich zur letzten Pflegestatistik 2021 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um mehr als 29.400 bzw. um 16 Prozent gestiegen. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung erhöhte sich von 7,3 auf 8,3 Prozent. Rund 89 Prozent von ihnen – das ist der höchste Wert aller Länder – werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt.
Quelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
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