
Stallpflicht in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel für Hausgeflügel
Stallpflicht in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel für Hausgeflügel Wildgänse, die übern Beetzsee fliegen © Stadt Brandenburg an der Havel / René Paul-Peters
Startseite » Blog » Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung „Am Flachsbruch“, Ortsteil Gollwitz
1. Satzung der Änderung des Bebauungsplans „Am Flachsbruch“, Ortsteil Gollwitz – Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Entwurf der 1. Satzung des Bebauungsplans „Am Flachsbruch“, OT Gollwitz der Stadt Brandenburg an der Havel wird mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen.
Der Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans „Am Flachsbruch“ befindet sich etwa 6 km östlich der Kernstadt von Brandenburg an der Havel am südlichen Eingangsbereich der Ortslage Gollwitz und wird südwestlich, südlich sowie südöstlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgrenzt. Nordwestlich, nördlich und nordöstlich ist das Plangebiet mit der Schlossallee und dem Sommerweg von der Wohnbebauung des Ortsteils umgeben.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Flachsbruch“ der Stadt Brandenburg an der Havel, OT Gollwitz umfasst diejenigen Flächen, die im Bebauungsplan „Am Flachsbruch“ vom 01.08.1994 als Allgemeine Wohngebiete (WA) nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt sind und beläuft sich auf eine Flächengröße von etwa 3,0 ha.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich folgende Flurstücke:
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind in dem nebenstehenden Kartenausschnitt dargestellt.
Das Änderungsverfahren dient dem Bestreben, sich den heutigen Wohnbedürfnissen der an den noch freien Grundstücken interessierten Bevölkerung anzunähern und eine flexiblere städtebauliche Gestaltung des Wohngebietes zu erreichen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes ist es notwendig, die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans entsprechend zu modifizieren.
Die geplanten Änderungen sind als geringfügig anzusehen und haben keine Auswirkungen auf übergeordnete landes- und regionalplanerische Ziele und Grundsätze sowie auf stadtentwicklungspolitische Rahmenplanungen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 BauGB von folgenden Verfahrensschritten und Bestandteilen des Bebauungsplans abgesehen:
Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Flachsbruch“ der Stadt Brandenburg an der Havel wird zusammen mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen nach Satz 1 werden während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist)
auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel und über das Internetportal DiPlanung veröffentlicht.
Folgende Unterlagen werden zur Beteiligung bereitgestellt:
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/ die Stellungnehmende erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel – Sachgebiet Bauleitplanung

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