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Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Sie sollten den wahlberechtigten Personen bis zum 02.02.2025 zugestellt werden können.
Ab dem 10. Februar besteht die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger der Briefwahl vor Ort. In der Wahlbehörde am Nicolaiplatz 30 haben Wahlberechtigte, die am 23. Februar nicht an der Bundestagswahl persönlich teilnehmen möchten oder können, die Möglichkeit, bereits vor Ort per Briefwahl zu wählen.
In der Wahlbehörde können die Bürger persönlich ihren Antrag zum Erhalt von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl stellen, ihre Stimme vor Ort abgeben oder die Unterlagen mitnehmen. Der verschlossene Wahlbrief kann ebenfalls dort abgegeben werden. Die Wahlbehörde befindet sich im Gebäude der Stadtverwaltung am Nicolaiplatz 30, Raum 108, 1. Etage und ist über einen Fahrstuhl barrierearm zu erreichen.
Das Briefwahlbüro ist im Zeitraum vom 10. Februar bis 21. Februar 2025 zu folgenden Sprechzeiten geöffnet:
Wichtige Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Die Briefwahlunterlagen können schon jetzt beantragt werden. Die beantragten Briefwahlunterlagen werden aufgrund der verkürzten Fristen jedoch voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 verschickt werden können. Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen vor Ort muss ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder ausgehändigt bekommen möchte, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann auch schriftlich beantragt werden. Hierfür kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt und in einem frankierten Brief verschickt werden. Weiterhin kann die Beantragung per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per Telefax an 03381-581024 oder mit dem Online-Formular erfolgen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren vollständigen Namen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum angeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingehen. Dabei sind die normalen Postlaufzeiten zu beachten. Die ausgefüllten Wahlbriefe können auch in die Postbriefkästen der Stadtverwaltung am Nicolaiplatz und in der Klosterstraße eingeworfen werden, diese werden am Wahltag um 17:15 Uhr letztmalig geleert. Geschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Briefwahl.
Quelle: Stadterwaltung Brandenburg
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